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Falco Aust

    Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
    Die Europäische Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea)
    Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO
    Private Enforcement im europäischen Beihilferecht
    • Private Enforcement im europäischen Beihilferecht

      Wettbewerberklagen gegen rechtswidrige Beihilfen vor deutschen Zivilgerichten

      Der Fokus der Studienarbeit liegt auf dem europäischen Beihilferecht, insbesondere dem Begriff der staatlichen Beihilfe, der im Kontext von Subventionen und anderen Formen der Unterstützung erläutert wird. Es wird dargelegt, wie solche Beihilfen den Wettbewerb verfälschen können und welche Rolle die EU-Mitgliedstaaten dabei spielen. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Möglichkeiten für Wettbewerber, die gegen rechtswidrige Beihilfen vorgehen möchten, und analysiert bestehende Defizite im Rechtsystem. Ziel ist es, Verbesserungen im Umgang mit staatlichen Beihilfen zu identifizieren.

      Private Enforcement im europäischen Beihilferecht
    • Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO

      Unter besonderer Berücksichtigung der Streitfragen zum Erfüllungsortsgerichtsstand im Luftverkehr

      Die Arbeit beleuchtet die vielfältigen Störfaktoren im Luftverkehr, die in jüngster Zeit vermehrt Schlagzeilen machen. Dazu zählen Streiks von Piloten und Fluglotsen, die Auswirkungen von Aschewolken sowie die Herausforderungen durch wirtschaftliche und politische Krisen, wie in Griechenland. Auch die Problematik von Terrorismus und Bombendrohungen wird angesprochen. Zudem wird die Praxis der Billigfluggesellschaften thematisiert, die Flüge annullieren oder Passagiere bei Überbuchung abweisen, was die Rechte der Reisenden erheblich einschränkt.

      Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO
    • Die Ursachen zu hoher Vergütungen und der Unmut über die Vergütungssysteme sind zahlreich. Die Vergütungsstrukturen haben sich in den letzten Jahren stark verkompliziert. In vielen Fällen stehen die Vergütungshöhen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass gerade variable Bestandteile den überwiegenden Teil der Vorstandsvergütung ausmachen, die oftmals an kurzfristigen Ergebnissen, wie Umsatz oder Bilanzgewinn, ausgerichtet sind. Nicht zu unterschätzen ist zudem der Lake-Wobegon-Effekt. Welches Unternehmen möchte in der Öffentlichkeit schon allein dadurch wahrgenommen werden, dass es seine Führungskräfte unter dem Marktdurchschnitt bezahlt und damit den Eindruck erwecken, dass Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Führungskräfte gleichermaßen unterdurchschnittlich sind. Und schlussendlich kann eine Ursache auch in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen ausgemacht werden, deren Mitglieder die Geschäftsführung der Vorstände aufgrund mangelnder Kenntnisse (gerade im Bereich von Finanzgeschäften) nicht verstanden haben und diese trotzdem ungeprüft gewähren ließen. Diese Ausarbeitung befasst sich kritisch mit den gesetzlichen Neuerungen und deckt nicht nur ihre Schwächen, sondern auch ihre Anwendbarkeit auf andere deutsche Gesellschaftsformen auf.

      Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)