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David Cornelius

    Die weitere Beschwerde nach § 310 StPO unter besonderer Berücksichtigung der Beschwerdeberechtigung
    Fearless Cross-Platform Development with Delphi
    • Fearless Cross-Platform Development with Delphi

      Expand your Delphi skills to build a new generation of Windows, web, mobile, and IoT applications

      • 544pages
      • 20 heures de lecture

      The book focuses on teaching readers how to efficiently create and deploy cross-platform applications using Delphi 10.4. It emphasizes practical, real-world solutions to streamline the development process from a single codebase, making it suitable for developers looking to enhance their skills in application development across various platforms.

      Fearless Cross-Platform Development with Delphi
    • Bei der weiteren Beschwerde nach § 310 StPO handelt es sich um ein Rechtsmittel, welches im Verhältnis zum sonstigen Beschwerderecht der stopp einige Besonderheiten aufweist. Diese Besonderheiten erschöpfen sich nicht allein in dem Umstand, dass eine dritte Überprüfung des Verfahrensgegenstandes ermöglicht wird. Vielmehr wirft die weitere Beschwerde vor allem auch grundsätzliche Fragen zur Ausgestaltung der Rechtsmittelbefugnis der Staatsanwaltschaft auf. Diesen Fragen nachzugehen, ist ein Anliegen dieser Untersuchung.

      Die weitere Beschwerde nach § 310 StPO unter besonderer Berücksichtigung der Beschwerdeberechtigung