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Hans Georg Gierke

    Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch in Niedersachsen
    Die Abwägung in der Bauleitplanung
    Niedersächsisches Gesetz über Spielplätze
    • Die Abwägung in der Bauleitplanung

      Gestaltungsspielräume - Grenzen - Direktiven

      Die Abwagung ist das "Kernstuck der Bauleitplanung". Das Abwagungsgebot nach dem Baugesetzbuch ist bei jeder Aufstellung, Anderung, Erganzung oder Aufhebung eines Bauleitplans zu beachten. Die Elemente der bauleitplanerischen Abwagung stehen seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (4 C 105/66) gleichsam wie in Stein gemeisselt fest. Gleichwohl sind im Detail noch immer zahlreiche Fragen offen. Vor allem die Anwendung des Gemeinschaftsrechts und die nationale Gesetzgebung zum Umweltrecht stellt Planer und Rechtsanwender vor immer neue Probleme. Leitvorstellungen, Planungsleitlinien und Grundsatze der Planungsgrundsatze versuchen als Direktiven in vielfaltiger Weise sowohl das Verfahren als auch die Abwagungsentscheidung zu beeinflussen oder zu lenken. Dabei sind fachgesetzliche Anforderungen aus einer Vielzahl von Rechtsgebieten zu berucksichtigen. Das Handbuch bereitet die bauleitplanerische Abwagung systematisch auf und stellt sie praxisorientiert und verstandlich dar. Es zeigt sowohl die durch das Abwagungsgebot eroffneten Gestaltungsspielraume als auch deren Grenzen auf. Checklisten und Tipps fur die praktische Anwendung der einschlagigen Vorschriften runden das Werk ab.

      Die Abwägung in der Bauleitplanung
    • Die vorliegende Vorschriftensammlung mit Einführung behandelt die Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch in Niedersachsen, die auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung abzielen. Neben speziellen Regelungen für die städtebauliche Entwicklung umfasst sie auch allgemeine Vorschriften für die Bauleitplanung, die sowohl in Städten als auch im Außenbereich Anwendung finden. Dazu zählen grundlegende Prinzipien zur Umlegung und Berücksichtigung von Wasserbelangen. Wichtige Bestandteile sind das Niedersächsische Gesetz zur Durchführung des Baugesetzbuches (NBauGBDG), die Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) sowie die Verwaltungsvorschriften zum Baugesetzbuch (Vv-BauGB). Rechtsanwender erhalten die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und entsprechende Handlungen vorzunehmen. Besonders hervorzuheben sind Programme und Initiativen, die außerhalb des BauGB angesiedelt sind und Fördermöglichkeiten für Kommunen aufzeigen. Die Sammlung wurde von den Ministerialräten a. D. Professor Hans-Georg Gierke und Ministerialrat Dr. jur. Fokke Schomburg initiiert und wird von Dipl.-Verwaltungswirt Andre Reutzel, Erstem Stadtrat der Stadt Walsrode und Experten im Baurecht, fortgeführt.

      Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch in Niedersachsen