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Tim Husemann

    Das Verbot der parteipolitischen Betätigung
    Zwischen Theorie und Praxis - Herausforderungen des Arbeitsrechts
    Strukturwandel und Privatrecht
    Der moderierte Vertrag
    • Der moderierte Vertrag

      • 651pages
      • 23 heures de lecture

      Der Fokus liegt auf der Rolle des Moderators in der Konfliktlösung durch Vermittlung und der Bedeutung des moderierten Vertrags. Tim Husemann analysiert die einzigartigen Interessen des Moderators, der nicht an einem bestimmten Vertragsinhalt, sondern am Zustandekommen eines Vertrags interessiert ist. Diese Neutralität ist entscheidend für die Legitimität des moderierten Vertrags im Vergleich zu bilateral ausgehandelten Verträgen. Der Autor entwickelt ein bewegliches System des moderierten Vertrags, um die Neutralitätspflichten zu wahren und rechtliche Reaktionen bei Verletzungen zu ermöglichen.

      Der moderierte Vertrag
    • Strukturwandel und Privatrecht

      Jahrbuch Junge Zivilrechtswissenschaft

      • 428pages
      • 15 heures de lecture

      Das Werk versammelt die Vorträge der 29. Jahrestagung der Gesellschaft Junge Zivilrechtswissenschaft e. V., die vom 5. bis 8. September 2018 an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum stattgefunden hat. Das Generalthema „Strukturwandel und Privatrecht“ bot Anlass, darüber nachzudenken, wie Privatrecht auf den Wandel gesellschaftlicher Strukturen reagiert und wie die rechtlichen Strukturen selbst sich wandeln. Der Festvortrag eröffnete einen interdisziplinären Zugang zum Generalthema, das durch die 13 Fachvorträge von NachwuchswissenschaftlerInnen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein konkretisiert wurde. Diese richteten ihren Fokus auf das allgemeine Privatrecht und das Gesellschaftsrecht, Arztrecht, Familienrecht, Stiftungsrecht und Zivilprozessrecht sowie die Digitalisierung. Die Themen reichten von Big-Data und Crowdfunding über das Autonome Fahren bis zur Musterfeststellungsklage. Mit Beiträgen von Dr. Franz-Josef Overbeck, Dr. Nadja Fabrizio, Dr. Stephan Seiwerth, LL. M. (Leuven), Mag. Dominic Gerstberger, Dr. Jonas David Brinkmann, Prof. Dr. Jens Prütting, LL. M. oec. (Köln), Dr. Stefan Klingbeil, LL. M. (Yale), Dr. Veronica Hoch, Thomas Sagstetter, Bianca Jessica Scraback, LL. B. (Bonn), Dr. Marie Herberger, LL. M. (Saarbrücken), Ass. iur. Verena Kühnel, Ass.-Prof. Dr. Alexandra Butterstein, LL. M. (Vaduz), Dr. Lukas Beck

      Strukturwandel und Privatrecht
    • Zwischen Theorie und Praxis - Herausforderungen des Arbeitsrechts

      Dokumentation der 5. Assistententagung im Arbeitsrecht vom 16. - 17.07.2015

      Im Juli 2015 haben sich auf der 5. Assistententagung im Arbeitsrecht die Teilnehmenden der Aufgabe gestellt, aktuelle praktische Phänomene des Arbeitsrechts wissenschaftlich zu durchdringen. Der Spannungsbogen zwischen Theorie und Praxis reichte dabei von den Problemen der neu kodifizierten Tarifeinheit über neuartige Phänomene wie das Crowd-Working und aktuellen Problemen des Mindestlohns hin zu Klassikern des Arbeitsrechts, wie den grundlegenden Fragen der arbeitsvertraglichen Inhaltskontrolle. Mit Beiträgen von: Daniel Hllava, Matthias Jacobs, Richard Jansen und Julian Vogt, Elisabeth Kohlbacher, Diana Niksova, Stephan Seiwerth, Dirk Selzer, Alexander Stöhr.

      Zwischen Theorie und Praxis - Herausforderungen des Arbeitsrechts
    • Der Inhalt des Verbotes der parteipolitischen Betätigung in § 74 Abs. 2 S. 3 BetrVG war häufig Gegenstand juristischer Auseinandersetzung in Wissenschaft und Praxis. Dieses Werk liefert einen gänzlich neuen Ansatz zum Umgang mit der Norm, der auch die praktische Anwendung vereinfacht. Die Untersuchung basiert dabei auf der konsequenten Anwendung der Mittel der juristischen Hermeneutik. Auf diesem Weg wird nicht nur ein neues Begriffsverständnis herausgearbeitet, sondern auch eine leichtere Handhabung der Norm für den Rechtsanwender erreicht. Das Buch richtet sich damit ebenso an Personen, die sich wissenschaftlich mit § 74 Abs. 2 S. 3 BetrVG auseinandersetzen wie an Praktiker des Arbeitsrechts.

      Das Verbot der parteipolitischen Betätigung