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Laura Riebau

    Die Haftung des Zwangsvollstreckungsgläubigers aus dem Vollstreckungsrechtsverhältnis
    • Die Normen des Zwangsvollstreckungsrechts schaffen eine besondere rechtliche Beziehung zwischen Zwangsvollstreckungsgläubiger und -schuldner, das Vollstreckungsrechtsverhältnis. Die Autorin betrachtet dieses Verhältnis als ein Schuldverhältnis im Sinne des § 280 Abs. 1 BGB. Im Fokus steht die Frage, ob der Gläubiger bei unberechtigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen schadensersatzpflichtig werden kann. Dabei wird die dogmatische Herleitung des Schuldverhältnisses untersucht. Zudem wird erörtert, ob die Inanspruchnahme eines gesetzlich geregelten Rechtspflegeverfahrens jemals rechtswidrig sein kann. Es werden mögliche Schäden, die dem Schuldner durch unberechtigte Vollstreckung entstehen können, betrachtet. Auch die Frage, ob dem Vollstreckungsschuldner ein Mitverschuldensvorwurf gemäß § 254 BGB gemacht werden kann, wenn er es unterlässt, sich gegen die Vollstreckung zu wehren, wird thematisiert. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass der Zwangsvollstreckungsgläubiger über die in der ZPO geregelten Schadensersatznormen hinaus nach allgemeinen schuldrechtlichen Grundsätzen schadensersatzpflichtig ist. Der Gläubiger ist verpflichtet, die Rechtsgüter und Interessen des Schuldners zu berücksichtigen, insbesondere in Fällen, in denen der zu vollstreckende Anspruch erloschen ist oder die Vollstreckung unzumutbar ist. In solchen Fällen haftet der Gläubiger für die entstandenen Schäden, einschließlich Ruf- und Kreditschädigungen des Schu

      Die Haftung des Zwangsvollstreckungsgläubigers aus dem Vollstreckungsrechtsverhältnis