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Daniel Walden

    CSR und Recht
    Das Kollisionsrecht der Personengesellschaften im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Recht
    LkSG
    • LkSG

      Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)

      • 593pages
      • 21 heures de lecture

      Zum WerkDas Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) wurde 2021 beschlossen und steuert das wirtschaftliche Handeln von in Deutschland ansässigen Unternehmen, indem ihnen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auferlegt werden, die sie innerhalb ihrer Lieferketten zu beachten haben.Mit dem Gesetz werden Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, die in den 3 bis 10 LkSG festgelegten "menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden" ( 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG).Der neue Kommentar enthält eine praxisorientierte Erläuterung des LkSG mit Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Regelungen in die Praxis.Abgerundet wird das Werk durch ein ausführliches Sachverzeichnis für den schnellen, gezielten Zugriff.Vorteile auf einen Blick aktuell kompakt praxisorientiert ZielgruppeAlle Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform - mit in der Regel mehr als 3.000 (ab 1.1.2024: 1.000) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland und einer Hauptverwaltung, Haupt- oder Zweigniederlassung beziehungsweise einem Sitz im Inland.

      LkSG
    • CSR und Recht

      Juristische Aspekte nachhaltiger Unternehmensführung erkennen und verstehen

      CSR und Recht, das hat scheinbar wenig miteinander zu tun. CSR soll gemeinhin dort beginnen, wo Compliance aufhört. Denn es gehe nicht um die Einhaltung zwingender gesetzlicher Anforderungen, sondern um die freiwillige Übernahme weitergehender sozialer und ökologischer Verantwortung. Der Band „CSR und Recht“ beschreibt spezifisch für maßgebliche Rechtsgebiete, wie zwingendes Recht, Soft Law, unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung zusammenspielen. Denn eine genauere Betrachtung eröffnet eine spannende Gratwanderung. Viele nationale Rechtsnormen bezwecken von vornherein den Schutz des Gemeinwohls, z. B. im Umweltrecht. Allerdings unterscheiden sich die nationalen CSR-Mindeststandards weltweit stark. Internationale CSR-Regelwerke haben rein freiwilligen Charakter. Den Unternehmen bleibt mithin weiter Spielraum bei der Ausgestaltung „ihrer“ CSR. Ökonomische, ökologische und soziale Erwägungen überlagern sich dabei zunehmend. Gemeinwohlinteressen dienende Geschäftsmodelle, nachhaltige Produktion, Rohstoffverfügbarkeit, Öffentlichkeitsbild, Betriebsklima etc. wirken mehrdimensional und prägen zugleich das unternehmerische Ermessen des Managements. Sie erlangen so – mittelbar – auch rechtliche Bedeutung.

      CSR und Recht