Triangulations, which can be understood as a tessellation of space into simplicial building blocks, appear in various branches of physics. They provide a way to describe complex and curved objects in a discretized manner, applicable in foams, gels, and porous media, as well as in fluid simulations and dissipative systems. By interpreting triangulations as (maximal planar) graphs, they can be utilized in graph theory and statistical physics, functioning as small-world networks or networks of spins, and even in biological physics as actin networks. Furthermore, an analogue of the Einstein-Hilbert action on triangulations allows for the formulation of theories of quantum gravity. In mathematics, triangulations play a significant role, especially in discrete topology. Despite their prevalence, fundamental questions remain, such as the number of triangulations for a given set of points or manifold, and whether these can be exponentially many. Another unresolved issue is the ergodicity of elementary steps transforming triangulations in computer simulations. Additionally, when triangulations model spacetime, the existence of a meaningful continuum limit aligning with general relativity is uncertain. This thesis addresses some of these fundamental questions using Markov chain Monte Carlo simulations, a probabilistic method for calculating statistical expectation values and high-dimensional integrals, while also exploring the Wang-Land
Benedikt Krüger Livres



Der Autor untersucht die Berichtigung nach § 153 AO und die Selbstanzeige nach § 371 AO sowie ihre Abgrenzung auf Vereinbarkeit mit den Grundprinzipien aus Steuerrecht und Strafrecht. Gerade in der Praxis ist die Einordnung in den richtigen Kontext von großer Wichtigkeit. Richtet der Steuerpflichtige seine Erklärung an der falschen Vorschrift aus, droht ihm nicht selten erheblicher Schaden. So liefert er womöglich selbst die für seine Verurteilung erforderlichen Informationen, ohne von der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige zu profitieren. Nimmt er umgekehrt das Vorliegen eines Selbstanzeigesachverhalts an, obwohl tatbestandlich eine Berichtigung vorzunehmen wäre, wird er sich möglicherweise außerstande sehen, die erhöhten Anforderungen der Selbstanzeige zu erfüllen und aus diesem Grund überhaupt keine Korrekturerklärung abgeben. Die Trennung wirft in der Praxis vor allem deshalb Schwierigkeiten auf, weil sich die steuerliche Pflicht zur Berichtigung nach § 153 AO und das Recht zur strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO allein im subjektiven Tatbestand voneinander unterscheiden. Entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung sind die Kenntnis und der Wille des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer fehlerhaften Erklärung, die in der Regel einem Dritten verschlossen bleiben. Um die außerordentliche schwierige Abgrenzung zwischen beiden Vorschriften zu erleichtern, hat das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben veröffentlicht, das die Voraussetzungen und Rechtsfolgen beider Vorschriften einander gegenüberstellt. Der Autor beleuchtet anhand der Grundprinzipien die Frage, ob dieses Schreiben eher dem steuerrechtlichen oder strafrechtlichen Kontext zuzuordnen ist und welche Folgen sich daraus für den Steuerpflichtigen ergeben, der beabsichtigt, die Fehlerhaftigkeit seiner Steuererklärung den Finanzbehörden mitzuteilen. Damit ist das Thema gleichermaßen für die Wissenschaft wie die Praxis von größter Bedeutung.
Gehobene und exquisite Küche in der Konsumgesellschaft
Dresden um 1900
Historische Forschungen zur Spitzenkuche im 19. Jahrhundert konzentrierten sich bisher allenfalls auf Frankreich. Doch wie war das gastronomische Feld im Deutschen Kaiserreich organisiert? Wie positionierten sich Koche und Gastronomen zu den Veranderungen, welche die einsetzende Konsumgesellschaft mit sich brachte? Wie wurden wissenschaftliche und lebensreformerische Ernahrungsdiskurse rezipiert? Und welchen Einfluss hatte dies schliesslich auf die gestalterischen Aspekte gehobener und exquisiter Kochkunst? Diesen und weiteren Fragen geht die Studie am Beispiel Dresdens um 1900 nach.