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Tobias Rentschler

    Die Arbeitnehmerzuordnung und Wahlberechtigung im Gemeinschaftsbetrieb nach MitbestG
    Freihandelsabkommen und die Ordnung der WTO
    How Individual Rationality can cause Political Constraint that inhibit Financial Support
    • 2021

      How Individual Rationality can cause Political Constraint that inhibit Financial Support

      An Analysis looking at German Political and Domestic Discrepancies after the 2009 Sovereign Debt Crisis

      The analysis focuses on Germany's response to the sovereign debt crisis through the lens of Rational Choice theory. It highlights the government's rational actions in supporting Greece to prevent a larger crisis, yet notes a decline in public support due to poor communication. The study argues that miscommunication created a disconnect between the government's national interest and public perception. It concludes with recommendations for the German government to improve domestic handling of the Euro crisis, aiming for effective resolution and restored public trust.

      How Individual Rationality can cause Political Constraint that inhibit Financial Support
    • 2021

      Freihandelsabkommen und die Ordnung der WTO

      Zur Spannung von Multilateralismus und Regionalismus

      Die Studienarbeit beschäftigt sich mit der Bedeutung internationaler Handelsbeziehungen für die nationale Wohlfahrt, die in Industriestaaten oft vernachlässigt wird. Sie analysiert die Auswirkungen von Handelsbeschränkungen, insbesondere Zöllen, auf den freien Handel und argumentiert, dass eine zwischenstaatliche Handelsliberalisierung vorteilhaft ist. Ziel ist es, die Notwendigkeit des Abbaus solcher Handelshemmnisse zu verdeutlichen, um die wirtschaftliche Zusammenarbeit und das Wohlstandswachstum zu fördern.

      Freihandelsabkommen und die Ordnung der WTO
    • 2016

      Die Arbeitnehmerzuordnung und Wahlberechtigung zum Aufsichtsrat nach MitbestG in Gemeinschaftsbetrieben sind umstritten. Relevant ist das Zuordnungsproblem für die Berechnung der Schwelle von 2.000 beschäftigten Arbeitnehmern gemäß § 1 MitbestG, ab der ein paritätisch mitbestimmter Aufsichtsrat eingerichtet werden muss. Zudem stellt sich die Frage, in welchen Unternehmen Arbeitnehmer aktiv und passiv wahlberechtigt sind. Das „tatsächliche Phänomen“ Gemeinschaftsbetrieb als betriebliche Organisationseinheit ist nicht anwendbar auf das MitbestG. Für die Zuordnung werden verschiedene Modelle diskutiert: die pauschale Zuordnung aller in einem Gemeinschaftsbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu den Trägerunternehmen, die gruppenmäßige Zuordnung oder die Anknüpfung an den Arbeitsvertrag mit einem weiteren Kriterium. Der Verfasser analysiert diese Modelle und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Erst-Zuordnung durch Anknüpfung an das Arbeitsverhältnis erfolgen sollte. Bei überwiegendem Tätigwerden eines Arbeitnehmers für ein weiteres Trägerunternehmen ist eine Zweit-Zuordnung möglich. Die Auslegung der Wahlnormen zeigt, dass alle in einem Gemeinschaftsbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer aktiv wahlberechtigt sind, während passiv wahlberechtigt nur vertraglich gebundene Arbeitnehmer sind.

      Die Arbeitnehmerzuordnung und Wahlberechtigung im Gemeinschaftsbetrieb nach MitbestG