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Miriam Elisabeth Johanna Ernst

    Die Zinsschranke im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008
    Übertragungsvorgänge von Teil-Mitunternehmeranteilen im Ertragsteuerrecht
    • Im Rahmen von Umstrukturierungen bei Personengesellschaften müssen gemäß dem Subjektsteuerprinzip bei Rechtsträgerwechsel die stillen Reserven aufgelöst werden. Ausnahmen sind im Umwandlungsteuergesetz sowie in § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG für Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter festgelegt, die eine Übertragung zu Buchwerten unter bestimmten Bedingungen ermöglichen. Die Regelungen zu Teil-Mitunternehmeranteilen, eingeführt durch das UntStFG 2001, sind nicht widerspruchsfrei. Steuerliche Begünstigungen gelten nur für unentgeltliche Übertragungs-vorgänge, während entgeltliche Übertragungen zu laufenden Gewinnen führen. Zudem werden Teil-Mitunternehmeranteile nicht einheitlich wie gesamte Mitunternehmeranteile behandelt. Die Autorin analysiert die einzelnen Übertragungskonstellationen umfassend und betrachtet die historische Entwicklung der relevanten Normen, insbesondere § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG. Die Untersuchung gliedert sich in unentgeltliche und entgeltliche Übertragungen, wobei auch die Existenz von Sonderbetriebsvermögen und dessen Übertragung berücksichtigt wird. Zahlreiche Beispielfälle verdeutlichen die Besonderheiten bei Mitunternehmern in Kapital- oder Personengesellschaften. Zudem wird die Möglichkeit der Teilentgeltlichkeit der Übertragungsakte thematisiert. Abschließend werden die Normen der §§ 20 und 24 UmwStG im Kontext der Teil-Mitunternehmeranteile behandelt.

      Übertragungsvorgänge von Teil-Mitunternehmeranteilen im Ertragsteuerrecht
    • Am 06.07.2007 wurde die Unternehmenssteuerreform 2008 mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen, was eine Reihe von Änderungen in den Gesetzen zur Folge hatte. Diese Reform, insbesondere die Zinsschrankenregelung in Deutschland, steht aufgrund ihrer Komplexität und internationalen Einzigartigkeit in der Kritik. Die vorliegende Arbeit analysiert die Zinsschranke umfassend, beleuchtet Problembereiche und weist auf ihre Komplexität hin. Ziel ist es, Gestaltungsmöglichkeiten und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Neben dem personellen und sachlichen Anwendungsbereich werden auch die Rechtsfolgen, Wirkungen und Ausnahmen der Zinsschranke behandelt. Zudem wird die Beziehung zu Kapitalgesellschaften und Konzernen untersucht. Ein weiterer Abschnitt widmet sich Sonderaspekten wie Personengesellschaften und Organschaften. Die Arbeit schließt mit einer Diskussion über europarechtliche und steuersystematische Probleme, insbesondere im Hinblick auf das Leistungsfähigkeitsprinzip und mögliche Verstöße gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrages. Abschließend erfolgt ein Vergleich der Zinsschranke mit ähnlichen internationalen Regelungen und es werden Ansatzpunkte für Verbesserungsvorschläge aufgezeigt.

      Die Zinsschranke im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008