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Viktoria Winstel

    Arbeitsrechtliche Aspekte von Social Media
    • Social Media und die damit verbundene interaktive Kommunikation werden auch künftig eine bedeutende Rolle im privaten und beruflichen Bereich spielen. Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, ihren Mitarbeitern die neuen digitalen Möglichkeiten näherzubringen, während sie gleichzeitig ein Gleichgewicht zwischen Freiheit, Individualität und unzensierter Kommunikation sowie dem Schutz des Unternehmens und der Marke wahren müssen. Ein vollständiges Verbot der Nutzung von unternehmensfremden Social Media außerhalb der Arbeitszeit ist aufgrund des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Handlungsfreiheit der Arbeitnehmer nicht zulässig. Bei unternehmenseigenen Social Media Plattformen kann der Arbeitgeber jedoch bei Regelverstößen ein Nutzungsverbot aussprechen. Arbeitnehmer können sich nicht auf ihre private Äußerung berufen, wenn ihre Veröffentlichungen öffentlich zugänglich sind, was von den Privatsphäre-Einstellungen des Nutzers abhängt. Der private Charakter entfällt auch, wenn der Mitarbeiter im Namen des Unternehmens spricht. In solchen Fällen legt das Unternehmen die Nutzungsregeln fest. Zudem kann der Arbeitgeber Internetaktivitäten während der Arbeitszeit sowie die private Nutzung dienstlich bereitgestellter IT während und außerhalb der Arbeitszeit untersagen.

      Arbeitsrechtliche Aspekte von Social Media