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Julia Heinrich

    Die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen
    Bester Papa - Ein Eintragbuch über dich und mich
    Beste Mama - Ein Eintragbuch über dich und mich
    Das Theater um die Orthographie - Kritische Auseinandersetzung mit der Neuregelung der Fremdwortschreibung
    • Der Essay beleuchtet die sprachlichen Reformen von Carl Gustav Leopold in Schweden, der vor über 200 Jahren eine radikale Integration französischer Fremdwörter vorschlug. Mit dem Prinzip "Schreib, wie du sprichst!" setzte er sich für eine vereinfachte Orthografie ein, die trotz anfänglicher Widerstände von der Schwedischen Akademie letztlich erfolgreich war. Der Text zeigt auf, wie diese Veränderungen die schwedische Sprache prägten, indem alltägliche Begriffe wie "buljong" und "följetong" in den Sprachgebrauch Einzug hielten und die schwedische Identität beeinflussten.

      Das Theater um die Orthographie - Kritische Auseinandersetzung mit der Neuregelung der Fremdwortschreibung
    • Der Gesetzgeber muss sachgerechte Kriterien verwenden, um den Gerichten eine entsprechende Strafrechtskonkretisierung zu ermöglichen. Im Hinblick auf die strafrechtstheoretischen Grundlagen ist dabei der enge Zusammenhang zwischen einem angemessenen Straftatbegriff und der Strafzumessung im konkreten Einzelfall zu beachten. Im Fokus der Untersuchung steht die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen, die dem Gesetzlichkeitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG entspricht. Die de lege lata miteinander konkurrierenden Qualifikationstatbestände und Regelbeispielsnormen werden einer kritischen Analyse unterzogen und vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Anforderungen als nicht angemessen verworfen. Unter Nutzung der Vorteile bei gleichzeitigem Vermeiden der Nachteile der verworfenen Regelungstechniken wird ein drittes Konzept entwickelt und de lege ferenda vorgeschlagen. Dieses synthetische Modell ratio-gerechter Strafschärfungen erreicht als goldener Mittelweg praktische Konkordanz zwischen Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit.

      Die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen