Die Haftung von Onlinediensteanbietern, insbesondere Host- und Accessprovidern, für das Handeln Dritter, meist ihrer Kunden, ist ein zentrales Thema im gewerblichen Rechtsschutz. Es geht um die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen auf Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gegen Parteien, die nicht direkt für einen Verstoß verantwortlich sind, aber durch ihr Handeln oder Unterlassen zur Rechtsgutverletzung beigetragen haben. Die Untersuchung zeigt, dass die Providerverantwortlichkeit im gewerblichen Rechtsschutz auf dem Haftungssystem des Bürgerlichen Rechts basiert, insbesondere dem Prinzip der Verantwortlichkeit für die Verletzung von Verkehrspflichten. Diese Haftungsgrundlage kann in das System des UWG und des Immaterialgüterrechts integriert werden, um eine einheitliche Konzeption der Sekundärhaftung zu schaffen. Die Dogmatik der Verkehrspflichten und das zentrale Kriterium der Zumutbarkeit sind entscheidend für die Verantwortlichkeit von Internetprovidern, insbesondere für das Auffinden und Verhindern von Rechtsverletzungen durch technische Filtersysteme. Neben dem Unterlassungsanspruch kann bei schuldhaftem Handeln auch ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, was das bisher von der Rechtsprechung bevorzugte Modell der Störerhaftung überwindet. Letzteres bleibt nur dort relevant, wo es an einer besonderen Qualifikation des mittelbar Verantwortlichen fehlt.
Philipp Achilles Livres
