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Leonie Mayk

    Tatbestandsprobleme des § 89a StGB
    Ist gleichzeitige Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe und Anordnung zu Sicherungsverwahrung zulässig?
    • 2020

      Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit der gleichzeitigen Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe und der Anordnung von Sicherungsverwahrung. Zunächst werden beide Maßnahmen vorgestellt, gefolgt von einer detaillierten Analyse des spezifischen Problems der gleichzeitigen Anwendung und dessen rechtlichen Entwicklungen. Ziel ist es, eine umfassende und präzise Antwort auf die Fragestellung zu liefern, die im Kontext des deutschen Strafrechts von Bedeutung ist.

      Ist gleichzeitige Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe und Anordnung zu Sicherungsverwahrung zulässig?
    • 2018

      Tatbestandsprobleme des § 89a StGB

      Struktur und Reichweite der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

      § 89a StGB trat am 04. August 2009 in Kraft und ermöglicht weitreichende Ermittlungsmaßnahmen zur Erfassung konkret gefährlicher Einzeltäter. Kurz darauf veränderte sich das Erscheinungsbild terroristischer Anschläge in Europa, was Anpassungsbedarf des § 89a StGB zur Folge hatte. Anstelle von Großorganisationen wie al-Qaida agieren zunehmend "home-grown-terrorists", die sich unauffällig über das Internet radikalisieren. Diese Form der Selbstradikalisierung, auch „open-source-jihad“ genannt, erschwert die Abwehr geplanter Angriffe. Zudem kam es zu einer verstärkten Ausreisetätigkeit junger Dschihad-Anhänger, die in Terrorcamps ausreisen und als radikalisierte Rückkehrer Anschläge in Deutschland planen. Am 05. Februar und 11. März 2015 legte die Bundesregierung zwei Änderungsentwürfe vor, die mit einem Entwurf der CDU/CSU und SPD vom 24. Februar 2015 übereinstimmten. Diese Änderungen wurden als notwendig erachtet, um auf die Gefahren durch terroristische Kämpfer zu reagieren und internationalen Übereinkommen gerecht zu werden. Es wurde beschlossen, die Ausreise zur Vorbereitung terroristischer Handlungen sowie die finanzielle Unterstützung solcher Vorhaben unter Strafe zu stellen. Das Gesetz trat am 20. Juni 2015 in Kraft. Die Auslegung dieser Norm, die in der rechtswissenschaftlichen Literatur häufig kritisiert wird, ist Gegenstand dieser Studie, die sich auf klassische Auslegungsmethoden konzentriert und nicht auf die kriminal

      Tatbestandsprobleme des § 89a StGB