Plus d’un million de livres, à portée de main !
Bookbot

Frauke Rostalski

    Der Tatbegriff im Strafrecht
    Das Natürlichkeitsargument bei biotechnologischen Maßnahmen
    Die vulnerable Gesellschaft
    • Die Arbeit untersucht die Validität von Natürlichkeitsargumenten in der Diskussion um die Legitimität biotechnologischer Maßnahmen. Sie nähert sich dieser Aufgabe im Wege einer kritischen Überprüfung des Natürlichkeitsbegriffs, der in diesem Zusammenhang herangezogen wird. Dieser geht in aller Regel auf die aristotelische Trennung von Kunst und Natur zurück und setzt sich dabei einer ersten Kritik aus. Im Anschluss daran erfolgt eine ausführliche Prüfung der Validität von Natürlichkeitsargumenten zur Legitimation rechtlicher Verhaltensnormen im Bereich der Biomedizin. Im Ergebnis können in einer rechtlichen Diskussion allein jene Argumente überzeugen, die die besseren Gründe für eine bestimmte Position angeben. Natürlichkeitsargumente erweisen sich in der Debatte um neue biotechnologische Verfahren als hinderlich.

      Das Natürlichkeitsargument bei biotechnologischen Maßnahmen
    • Der Tatbegriff im Strafrecht

      Entwurf eines im gesamten Strafrechtssystem einheitlichen normativ-funktionalen Begriffs der Tat

      Der Begriff der Straftat bildet Kern und Grundlage der Strafrechtsdogmatik. Er zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Phasen der Bestrafung und begegnet uns daher neben der Strafbegründung in der Strafzumessung und - in besonderer Häufigkeit und Bedeutungskraft - im Strafprozess. Es muss vor diesem Hintergrund verwundern, dass sich in den unterschiedlichen Bereichen des Strafrechts gänzlich andere Begriffe der Tat etabliert haben. Rechtsunsicherheit sowie die fehlende Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze sind die unweigerliche Folge. Es ist an der Zeit für eine Neuausrichtung des Strafrechts, die diese Mängel beseitigt. Frauke Rostalski liefert einen Reformvorschlag, der sich konsequent an rechtsstaatlichen Prinzipien orientiert. Dies gelingt durch eine entsprechende Definition des Tatbegriffs sowie durch seine einheitliche Anwendung im gesamten Strafrechtssystem.

      Der Tatbegriff im Strafrecht