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Annett Haberland

    Diplomatische Immunität im Spannungsfeld des ius cogens
    • Diplomatische Immunität im Spannungsfeld des ius cogens

      Rechtsverletzungen in Arbeitsverhältnissen privater Hausangestellter von Diplomaten

      Private Hausangestellte in diplomatischen Haushalten sind eine besonders verletzliche Gruppe, die nahezu rechtlos gegenüber arbeitsrechtlichen Verstößen und physischen sowie psychischen Übergriffen dasteht. Die diplomatische Immunität ihrer Arbeitgeber schützt diese vor gerichtlicher Inanspruchnahme im jeweiligen Gaststaat. Die Dissertation untersucht, ob die diplomatische Immunität eingeschränkt werden kann oder welche alternativen Schutzmechanismen der Empfangsstaat für diese Angestellten einführen könnte. Derzeit befinden sich private Hausangestellte in vielen Ländern in einem rechtlichen Vakuum. Obwohl die Problematik bekannt ist, zögern Regierungen aus politischen Gründen, aktiv einzugreifen. In Deutschland ist es mittlerweile Pflicht, einen Arbeitsvertrag zwischen den Hausangestellten und dem diplomatischen Arbeitgeber abzuschließen, doch aufgrund der diplomatischen Immunität können die Betroffenen ihre Ansprüche nicht durchsetzen. Zudem ist der Arbeitsvertrag eng mit dem Aufenthaltsstatus der Angestellten verknüpft, was einen Wechsel des Arbeitgebers unmöglich macht und sie in eine Zwangslage bringt. Die Rechtsprechung bleibt restriktiv und stützt sich auf völkerrechtliche Überlegungen zur Aufrechterhaltung der Immunität, selbst bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Präventive und repressive Maßnahmen, wie Blacklists und Entschädigungsfonds, könnten jedoch effektive Lösungen darstellen.

      Diplomatische Immunität im Spannungsfeld des ius cogens