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Michael Dröge

    Die Zwangsbetreuung
    Die Hauptversammlung
    • Anders als Vorstand und Aufsichtsrat ist die Hauptversammlung kein ständiges Organ. Sie existiert nur von der Eröffnung der Versammlung bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter und findet in der Regel einmal pro Geschäftsjahr statt. In der Hauptversammlung können Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft ausüben. Aber Vorsicht! Hierbei sind einige rechtliche Feinheiten zu beachten, z. B.: Welche Auskunftsansprüche stehen den Aktionären zu? Was ist in puncto Stimmrecht zu beachten? Wie geht die Beschlussfassung vor sich? Und wie können Beschlüsse der Hauptversammlung im Nachhinein angefochten werden? Informieren Sie sich mit diesem praxisnahen Buch umfassend über Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten rund um die Einberufung, den Ablauf der Hauptversammlung und die Rechte der Aktionäre.

      Die Hauptversammlung
    • Michael Dröge untersucht das Rechtsinstitut der Betreuung, das Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft ersetzt hat, mit besonderem Fokus auf die Zwangsbetreuung gegen den Willen des Betroffenen. Der Staat, vertreten durch den Richter, glaubt, den Betroffenen vor möglichen Nachteilen seiner eigenen Entscheidungen schützen zu müssen, während dieser oft ausdrücklich ablehnt, diesen Schutz zu verlangen. Der Autor beleuchtet die umstrittene Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung und kommt zu dem Schluss, dass die Problematik weniger im Gesetz selbst, sondern in der Verfassungsmäßigkeit der Einzelfallentscheidungen liegt. Zudem wird die Frage erörtert, inwieweit der Staat berechtigt ist, den vermeintlich „unvernünftigen“ Willen des Einzelnen durch Zwang zu ersetzen, was auch Themen wie Helmpflicht, Gurtpflicht und das Verbot von Cannabiskonsum umfasst. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Wirksamkeit von Patiententestamenten und deren Bindung für Dritte, wie behandelnde Ärzte. Der Autor analysiert die Argumente zu diesem Thema und kommt zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken gegen die Wirksamkeit eines Patiententestaments bestehen, jedoch die Formulierungen sorgfältig geprüft werden sollten. Das Buch bietet Formulierungsvorschläge, die aus Sicht des Verfassers rechtlich unbedenklich sind.

      Die Zwangsbetreuung