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Karl-Edmund Hemmer

    Schuldrecht BT I
    BGB-AT I. Die Entstehung des Primäranspruchs
    Die 44 wichtigsten Fälle Strafrecht BT I - Vermögensdelikte
    Die 50 wichtigsten Fälle zum Mobiliarsachenrecht - Sachenrecht I
    Grundwissen BGB-AT
    BGB-AT 3
    • Der Primäranspruch bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch kann nachträglich wegfallen, z.B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung, Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig.Die rechtshemmenden Einreden - z.B. Verjährung, Stundung, Zurückbehaltungsrechte - bewirken, dass der Berechtigte sein Recht nicht (mehr) geltend machen kann.In den ebooks, die mit unseren Hauptskripten identisch sind, werden die für die Prüfung nötigen Zusammenhänge umfassend aufgezeigt und wiederkehrende Argumentationsketten eingeübt. Nutzen Sie die ebooks als Ihre ortsunabhängige Bibliothek - vom 1. Semester bis zum 2. Staatsexamen Ihr ideales Nachschlagewerk. Sie ersetzen das gute alte Lehrbuch. Sie sind - anders als das typische Lehrbuch - klausurorientiert. Beispielsfälle erleichtern das Verständnis. So wird Prüfungswissen auf anspruchsvollem Niveau vermittelt. Die studentenfreundliche Preisgestaltung ermöglicht den Erwerb als Gesamtwerk. So gehen Sie sicher in die Klausur.Aus dem Rechtsvernichtende Einwendungen- Erfüllung, § 362- Erfüllungssurrogate- Ausgeübte Gestaltungsrechte- Leistungsstörungen- Wechsel der Aktiv- oder Passivlegitimation- AusübungsschrankenRechtshemmende Einreden- Dauernde Einreden- Aufschiebende Einreden- Anspruchsbeschränkende Einreden

      BGB-AT 3
    • Der Theorieband zu den "wichtigsten Fällen"--Klausurtipps, Beispiele, Aufbauschemata, Übersichten, Formulierungshilfen, Querverweise auf die wichtigsten Fälle

      Grundwissen BGB-AT
    • Das Sachenrecht wird von erfahrenen Profis vermittelt, die über jahrzehntelange Unterrichtserfahrung als Repetitoren verfügen. Wer die Prüfungsanforderungen kennt, kann gezielt sein Programm gestalten und weiß, worauf es in Klausuren ankommt. Besonders im Sachenrecht ist das Wissen um klassische Fälle entscheidend. Dazu gehören der Besitzschutz gemäß §§ 858 ff. BGB und § 1007 BGB sowie die Übereignung nach §§ 929 ff. BGB, insbesondere die Sicherungsübereignung und der gutgläubige Erwerb. Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, geregelt in §§ 985 ff. BGB, ist ebenfalls häufig relevant für Klausuren und Hausarbeiten. Eine systematische Fallbearbeitung überzeugt Ersteller und Korrektor. Abstrakte Erörterungen sind wenig hilfreich. Ehemalige Kursteilnehmer haben mittlerweile Professuren im Zivilrecht inne, was die Qualität der Ausbildung unterstreicht. Die Fallsammlung ist klar und prägnant, bietet einen Überblick über die Schwerpunkte und ermöglicht eine exakte Einordnung der Probleme. Die Lösungsvorschläge dienen als Hilfestellung für Ihre Klausur. Mit dieser Sammlung lernen Sie anwendungsspezifisch und vereinfachen sich das Verständnis des Sachenrechts.

      Die 50 wichtigsten Fälle zum Mobiliarsachenrecht - Sachenrecht I
    • Vermögensdelikte wie Diebstahl, Betrug, Raub und räuberische Erpressung gehören zum Kernwissen im Strafrecht. Sowohl im Rahmen der universitären Ausbildung als auch in den Staatsexamina spielen diese Tatbestände eine elementare Rolle. Besonders anspruchsvoll ist es dabei, die einzelnen Delikte, die dem Vermögensschutz dienen, voneinander abgrenzen zu können. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass die zivilrechtlichen Grundlagen beherrscht werden müssen, da sonst nicht klar ist, wann bzw. in welchem Umfang ein Bedürfnis für strafrechtliche Sanktion besteht. Wegen dieser Komplexität ist es im Bereich des Vermögensstrafrechts von besonderer Bedeutung, anhand von Fällen den prüfungsrelevanten Stoff anwendungsspezifisch zu verinnerlichen. Inhalt: Diebstahl, Unterschlagung Raub, Erpressung Betrug, Hehlerei Untreue und Erschleichen von Leistungen

      Die 44 wichtigsten Fälle Strafrecht BT I - Vermögensdelikte
    • Besteht der Vertrag, so kann der Anspruchsteller Erfüllung, z. B. Übereignung, Überlassung der Mietsache etc. verlangen. Dies setzt unter anderem Rechtsfähigkeit der Vertragspartner, wirksame Willenserklärungen, Zugang und ggf. Bevollmächtigung voraus. Nur wenn ein wirksamer Vertrag vorliegt, entsteht die Leistungspflicht des Schuldners und deren Folgeproblematik wie Rücktritt und Schadensersatz. Inhalt: Rechtssubjekte Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen Stellvertretung

      BGB-AT I. Die Entstehung des Primäranspruchs