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Andrea Lechner-Thomann

    Aushangpflichtige Gesetze
    ArbeitnehmerInnenschutz
    • ArbeitnehmerInnenschutz

      Rechtsvorschriften zum Aushang in Betrieben

      Schwerpunkt der 20. Auflage der ArbeitnehmerInnenschutzgesetze ist das Deregulierungsgesetz 2017 und das ArbeitnehmerInnenschutz- Deregulierungsgesetz. Das Ziel dieser beiden Gesetze ist die Entbürokratisierung und Deregulierung im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes. Die Änderungen umfassen Vereinfachungen im Bereich des ASchG, AZG und ARG, MSchG, BäckAG, KA-AZG sowie KJBG und ArbIG, zB Entfall von Aufzeichnungspflichten, Reduktion des administrativen behördlichen Aufwands, Entfall von Arbeitgeber-Meldepflichten. Eine Novelle zur FK-V, Bühnen-FK-V und SFK-VO ist mit BGBl. II Nr. xx/2017 kundgemacht worden. Mit dieser sind die Anerkennungsbedingungen für im Ausland erworbene Fachkenntnisse an die neuen Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2013/55/EU angepasst worden.

      ArbeitnehmerInnenschutz
    • Mit den jüngsten Änderungen im AschG und MschG Schwerpunkt der 18. Auflage der Aushangpflichtigen Gesetze ist die Anpassung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften an die CLP-Verordnung. In diesem Zusammenhang erfolgten Novellen zum ASchG, zur KennV, zur KJBG-VO sowie als Sammelnovelle zu den Durchführungsverordnungen VbA, GKV 2011, VGÜ 2014 und VEXAT. Des Weiteren enthält die 18. Auflage im Bereich Arbeitszeit für Lenker die neue Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über den Fahrtenschreiber. Mit dieser wird die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr aufgehoben und durch erstere ersetzt. Auch Novellen zum ArbIG 1993, BEinstG, GlBG, MSchG sowie zur VGÜ 2014 sind enthalten.

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