Die vorliegende Arbeit untersucht die Mitbestimmung bei der Eingruppierung gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, angestoßen durch zwei Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts aus 2011. Diese Entscheidungen verdeutlichen, dass für die Eingruppierung nicht mehr der individuelle Anspruch eines Arbeitnehmers auf Anwendung des Tarifvertrags entscheidend ist, sondern ob die Vergütungsordnung im Betrieb gilt. Die Untersuchung zielt darauf ab, die Argumente des Bundesarbeitsgerichts zu hinterfragen und zu klären, ob dieses neue Verständnis vom Schutzzweck gedeckt ist. Zudem wird erörtert, ob die Entscheidungen zu einer Ausweitung der Personalverantwortung des Betriebsrats führen. Der Schutzzweck der Mitbestimmung wird durch historische und teleologische Auslegung bestimmt. Kritisch betrachtet werden auch die Schutzlücke für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer und der Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Lohngestaltung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Des Weiteren wird die Rechtsprechung zum Mitbestimmungsrecht bei Änderungen einer im Betrieb geltenden Vergütungsordnung aus einem nachwirkenden Tarifvertrag analysiert. Ein möglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgelthöhe wird ebenfalls thematisiert. Abschließend werden die praktischen Folgen der Rechtsprechung und mögliche Alternativen aufgezeigt.
Maja Rudelić Livres
