Claudia Götz Livres






In vielen größeren Reitställen wird das Freispringen von den dortigen Ausbildern für die untergestellten Pferde angeboten. Doch auch in Eigenregie und auf kleineren Anlagen – sowohl in der Halle als auch auf dem Reitplatz – lässt sich das Freispringen organisieren und durchführen. Es bringt Abwechslung in den Trainingsalltag von Pferden aller Rassen und Reitweisen und hat auch für Pferde, die unter dem Sattel nicht springen müssen, einen hervorragenden gymnastizierenden Effekt. Für Springpferde gehört das Freispringen zu einem durchdachten Trainingskonzept zwingend dazu – lernen sie hierbei doch, Selbstvertrauen und Routine zu gewinnen und ihre Springtechnik zu verbessern. Voraussetzung ist, dass die Menschen, die das Freispringen durchführen, die Hindernisse sachkundig aufbauen, die Pferde richtig vorbereiten und den Ablauf des Freispringens den Fähigkeiten des jeweiligen Kandidaten entsprechend gestalten. Das notwendige Handwerkszeug hierfür liefert ihnen dieses verständlich geschriebene und mit vielen erläuternden Bildern und Bildabfolgen versehene Buch.
Gegenstand der Arbeit ist eine umfassende Darstellung des Gerichtsstandes der rügelosen Einlassung im schweizerischen Zivilprozessrecht. Erörtert werden die Anforderungen, die das schweizerische Recht an eine zuständigkeitsbegründete rügelose Einlassung stellt. Besonderes Gewicht wird auf die Unterschiede und das Verhältnis zwischen den einzelnen Normen gelegt, die eine Einlassungszuständigkeit vorsehen. Im Vordergrund der vergleichenden Untersuchungen stehen Art.10 GestG, Art. 6 und 26 lit. c IPRG sowie Art.18 LugÜ. Weiter befasst sich die Arbeit mit der Frage, ob der weit verbreiteten Auffassung, es handle sich bei der Einlassungszuständigkeit nur um eine Sonderform einer Gerichtsstandsvereinbarung, gefolgt werden kann oder ob eine andere Qualifikation notwendig ist. Ergänzt wird die Arbeit durch rechtsvergleichende Hinweise auf andere europäische Rechtsordnungen.