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Susanne Hähnchen

    20 mai 1969
    Elektronischen Rechtsverkehr
    Rechtsgeschichte
    Methodenlehre zwischen Wissenschaft und Handwerk
    Die causa condictionis
    Latein für Jurastudierende
    Obliegenheiten und Nebenpflichten
    • Obliegenheiten und Nebenpflichten

      Eine Untersuchung dieser besonderen Verhaltensanforderungen im Privatversicherungsrecht und im allgemeinen Zivilrecht unter besonderer Berücksichtigung der Dogmengeschichte

      • 351pages
      • 13 heures de lecture

      Die Untersuchung von Obliegenheiten beleuchtet deren Rolle als Verhaltensanforderungen in verschiedenen Rechtsbereichen, wie etwa im Versicherungsrecht. Es wird die weit verbreitete Auffassung diskutiert, dass Obliegenheiten keine echten Rechtspflichten sind, sondern eher als Pflichten mit geringerer Zwangswirkung betrachtet werden. Dies führt zu der Annahme, dass der Berechtigte kein Interesse an deren Erfüllung hat, was wiederum die Anwendung der Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts einschränkt. Die ursprüngliche Theorie, die vom Reichsgericht zugunsten der Versicherungsnehmer anerkannt wurde, wird kritisch hinterfragt.

      Obliegenheiten und Nebenpflichten
    • Die Autorin untersucht die seit zwei Jahrhunderten in der Romanistik umstrittene Frage nach dem einheitlichen, dogmatischen Gedanken hinter der Kondiktionenklage (condictio), die im römischen Recht weit verbreitet war und zur Entwicklung des heutigen Bereicherungsrechts führte. Sie beschreibt die historische Entwicklung der Klage und beleuchtet die Mindermeinung, die in der actio certae creditae pecuniae eine von der condictio abweichende Klage sieht. Es wird festgestellt, dass es sich in klassischer Zeit um eine einheitliche Klage handelte. Anschließend werden die Quellen hinsichtlich eines einheitlichen Prinzips analysiert und mit verschiedenen Auffassungen verknüpft. Besonders im Fokus stehen die vorherrschenden Meinungen, dass die Grundlage der condictio in der Grundlosigkeit des Habens oder der Billigkeit lag. Es zeigt sich, dass die Erklärungsversuche oft unzureichend sind und nicht alle Anwendungen der condictio abdecken. Zudem wird die als Anomalie betrachtete Anwendung der Klage im Diebstahlsfall, die condictio ex causa furtiva, detaillierter behandelt. Die Autorin erörtert die Auswirkungen der Interpolationsvermutungen auf die condictio incerti und die condictio possessionis, um die Normalität der condictio ex causa furtiva zu verdeutlichen. Letztlich wird deutlich, dass nur die historische Entwicklung eine umfassende Erklärung des Anwendungsbereichs der condictio bieten kann.

      Die causa condictionis
    • Die Methodenlehre stellt nach einhelliger Ansicht wichtiges juristisches Handwerkszeug bereit und ist das wissenschaftliche Grundlagenfach mit der größten Nähe zur Praxis, also zur Rechtsanwendung. Dennoch bemüht sich die Juristenausbildung zu stark um die Vermittlung von Einzelwissen und vernachlässigt die Grundlagenfächer einschließlich der Methodenlehre. Aber auch das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Praxis ist nicht ungetrübt. Im Zentrum des ersten Bielefelder Kolloquiums stand daher die Frage, was Methodenlehre heute leisten kann und was sie eigentlich bedeutet. Mehr handwerkliches Hilfsmittel oder (noch) echte Wissenschaft? Und welchen Einfluss hat letztere ggf. auf die Praxis, insbesondere auf die Gerichte? Diese Selbstvergewisserung erscheint wichtig, um die anstehenden Themen, u. a. des europäischen Rechts, angehen zu können. Der Tagungsband vereint die Referate und Zusammenfassungen der anregenden Diskussionen.

      Methodenlehre zwischen Wissenschaft und Handwerk
    • Inhalt und Konzeption: Dieses Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft. Es dient der Vorlesungsbegleitung im Grundlagenfach Rechtsgeschichte, kann darüber hinaus jedoch ebenso gewinnbringend zur Vertiefung im Rahmen des einschlägigen Schwerpunktbereichs herangezogen werden. In der Tradition der Vorauflagen wird der Bogen, ausgehend von der römischen Antike, über das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis hin zur Wiedervereinigung von DDR und Bundesrepublik gespannt. Der Strafrechtsgeschichte ist dabei ebenso ein eigenes Kapitel gewidmet wie der Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, der Weimarer Republik und dem NS-Unrechtsstaat. Für den ersten Einstieg werden neben der Erläuterung von Grundbegriffen auch Hinweise zum Lösen rechtsgeschichtlicher Klausuren oder Verfassen von Hausarbeiten gegeben. Tabellarische Gegenüberstellungen von allgemein historischen und rechtsgeschichtlich besonders bedeutsamen Vorgängen geben einen schnellen Überblick über die jeweils folgenden Kapitel. Die Einarbeitung historischer Quellen – sofern nötig mit Übersetzung – erleichtert das Verständnis für die Epochen und ihre spezifischen Rechtsprobleme. Zahlreiche Querverweise geben Orientierung und verdeutlichen wichtige Zusammenhänge.

      Rechtsgeschichte