Die Legitimität des Verbots der Auslandsbestechung
Zum Rechtsgut einer internationalrechtlich determinierten Rechtsnorm und den Grenzen transnationaler Strafgewalt
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Das Verbot der Auslandsbestechung basiert auf internationalen Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung, jedoch ohne einheitliches Konzept. Der Autor analysiert die Schutzrichtungen der Vorschrift und deren Bedingungen, um zu klären, ob es sich um eine symbolische Strafnorm handelt. Neben rechtsgutsbezogenen Überlegungen werden auch Fragen der Staatensouveränität behandelt. § 335a StGB behandelt ausländische Amtsträger gleichwertig mit deutschen Amtsträgern in Bezug auf Bestechung und Bestechlichkeit, unabhängig von der Strafbarkeit im Ausland. Die Umsetzung internationaler Übereinkommen im nationalen Recht ist oft undifferenziert. Durch eine modifizierte Verhältnismäßigkeitsprüfung wird untersucht, ob die Vorschrift auf legitime Schutzgüter gestützt werden kann, insbesondere im Kontext von Korruption und Menschenrechtsverletzungen. Zudem wird die Dimension der staatlichen Souveränität und deren Einfluss auf die materielle Strafnorm beleuchtet. Das Ergebnis zeigt, dass Auslandsbestechung nicht als nach dem Weltrechtsprinzip verfolgbares Delikt gilt. Eine mögliche Strafbarkeit zum Schutz ausländischer Verwaltungen müsste jedoch einem Stellvertretungsgedanken folgen. Der Inhalt umfasst Grundlagen des Verbots, strafanwendungs- und völkerrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Legitimität des Verbots und weiterführende Überlegungen zu Modellen und Änderungsvorschlägen.
