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Claudia Brandt

    Wasserverbandsrecht
    Entwicklung statt Wachstum. Notwendigkeit und Umsetzung nachhaltiger Bevölkerungspolitik in Entwicklungs- und Schwellenländern
    Reformerfolge in Ungarn: Trägt das Alterssicherungssystem zur Reduktion von Altersarmut bei?
    Die Bewertung von Sachanlagevermögen nach HGB, IAS und US-GAAP
    • Inhaltsangabe:Einleitung: Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen verlangen auch die Kapitalmärkte verstärkt nach international vergleichbaren Jahres- und Konzernabschlüssen. So dürfen z. B. nach einer Vorschrift der US-amerikanischen Securities and Exchange Comission (SEC) an der New York Stock Exchange (NYSE) nur solche Unternehmen gelistet sein, die einen nach United States-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) erstellten Jahresabschluß vorweisen können. Desgleichen haben Unternehmen, deren Aktien am Neuen Markt gehandelt werden, einen Jahresabschluß nach International Accounting Standards (IAS) oder US-GAAP bzw. eine entsprechende Überleitungsrechnung aufzustellen. Vorreiter für die internationale Bilanzierung war auf deutscher Ebene die Daimler Benz AG resp. die Daimler Chrysler AG, die, um Zutritt zur NYSE zu erlangen, bereits im Jahr 1993 einen auf den US-GAAP basierenden Jahresabschluß publizierte. Dies war für viele deutsche Unternehmen der Anlaß, sich intensiver mit internationalen Rechnungslegungsnormen auseinanderzusetzen. In den Folgejahren war zu beobachten, daß immer mehr Unternehmen freiwillig Konzernabschlüsse nach internationalen Standards erstellten. Der deutsche Gesetzgeber reagierte auf diese Entwicklung erstmals mit der Verabschiedung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) am 24.04.1998. Seitdem sind im Rahmen des § 292a HGB deutsche börsennotierte Unternehmen von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzern-abschlusses nach HGB befreit, wenn sie stattdessen einen Abschluß nach IAS oder US-GAAP erstellen (sog. Befreiungsvorschrift). Mittlerweile hat ein großer Teil der deutschen Konzerne diese Befreiungsmöglichkeit in Anspruch genommen. Diese Regelung stellt jedoch nur eine Übergangs--lösung dar. Sie tritt mit Ablauf des Jahres 2004 außer Kraft. Ab dem 01.01.2005 werden gemäß einer im Juni 2002 verabschiedeten EU-Verordnung alle kapitalmarktorientierten Konzerne mit Sitz in der EU verpflichtet, die Rechnungslegung nach den Vorschriften der IAS vorzunehmen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Bewertung und Bilanzierung des Sachanlagevermögens nach deutschem Handelsrecht mit den international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften zu ver-gleichen. Dabei werden zum einen die grundlegenden Rechnungslegungsprinzipien der verschiedenen Systeme erläutert und miteinander verglichen. Zum anderen erfolgt ihre konkrete Anwendung auf die [ ]

      Die Bewertung von Sachanlagevermögen nach HGB, IAS und US-GAAP
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft, Note: 1,3, Universität Hamburg (Fachbereich Sozialökonomie, Professur für Soziologie insb. Makrosoziologie und Politische Soziologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Die kontinuierliche Zunahme der Lebenserwartung, die dadurch anhaltende Alterung der Bevölkerung und die niedrigen Geburtenraten sind die maßgeblichen Herausforderungen des ungarischen Alterssicherungssystems (ASS). Vor allem das steigende Missverhältnis von Erwerbstätigen zu Leistungsempfängern beeinflusst die Finanzierbarkeit der Renten. Durch die grundlegende Reform des ungarischen ASS im Jahr 2010 wurde eine stärkere Abhängigkeit zwischen Rentenhöhe und zuvor geleisteter Beiträge festgelegt. Zukünftig beruhen Rentenansprüche auf den in die staatliche Rentenversicherung entrichteten Beiträgen und sind überwiegend von den Leistenden selbst abhängig. Ferner sind die Ausgaben für den Sozialschutz, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP), in den letzten Jahren gesunken. Ein Grund dafür ist auch das Primärziel des Staatschuldenabbaus der seit dem Jahr 2010 regierenden Fidesz-Partei unter der Führung Viktor Orbáns. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Fragestellung, ob die Reformen des ASS in den vergangenen Jahren zu einer Reduktion der Altersarmut beigetragen haben. Als Grundlage für die Messung von Altersarmut wird in diesem Zusammenhang die relative Armutsgefährdungsquote (AGQ) älterer Personen, d. h. der über 65-Jährigen im Verhältnis zum jeweiligen nationalen verfügbaren Einkommen, verwendet. Gemäß der Europäischen Union (EU) sind Mitglieder eines Haushalts armutsgefährdet, wenn deren Nettoäquivalenzeinkommen, als bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Nettoeinkommen, weniger als 60 Prozent des nationalen Medianeinkommens beträgt. Diese festgelegte Schwelle wird als Armutsgefährdungsgrenze bezeichnet. Das zweite Kapitel widmet sich der Entwicklung des ungarischen ASS nach dem Zusammenbruch des Staatssozialismus im Jahr 1989 und dessen gegenwärtiger Ausgestaltung. Darauf aufbauend wird im dritten Kapitel die relative Armut älterer Menschen analysiert. Das vierte Kapitel schließt diese Arbeit mit einem kurzen Fazit ab.

      Reformerfolge in Ungarn: Trägt das Alterssicherungssystem zur Reduktion von Altersarmut bei?
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Thema: Entwicklungspolitik, Note: 1,0, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Weltbevölkerung hat sich seit 1950 [ ] verdreifacht und ist von 2,5 Mrd. auf 6,7 Mrd. Menschen gewachsen. Nach den Modellrechnungen der UN [ ] wird die Weltbevölkerung bis zur Mitte des Jahrhunderts über 9 Mrd. Menschen erreichen. Als Konsequenz entstehen zahlreiche Belastungen für die Welt und ihre Bevölkerung, wie beispielsweise Schäden an Boden, Wasser, Luft und Wälder, [ ] wuchernde Slums [ ], eine wachsende Zahl Bürgerkriege mit einer steigenden Flut von Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen und ein geringeres Pro-Kopf-Wachstum in den ärmsten Ländern der Welt [ ]. Damit ist Bevölkerungspolitik ein notwendiger, gar unerlässlicher Bestandteil einer nachhaltigen und menschengerechten Entwicklungspolitik. Die Sicherung einer nachhaltigen globalen Entwicklung ist die größte Herausforderung für die Menschen des 21.Jahrhunderts. Dies verdeutlicht auch ein sehr treffendes Zitat des Philosophen Popper: Die Zukunft existiert noch nicht. Und eben darin liegt unsere große Verantwortung: daß (sic) wir die Zukunft beeinflussen, daß (sic) wir alles tun können, um sie zu einer besseren zu machen. Nachhaltige Bevölkerungspolitik kann definiert werden als politische Einflussnahme auf Fertilität und Mortalität. Dabei liegt das Hauptaugenmerk nicht auf der Verminderung der Geburtenrate durch staatliche Gesetzgebung, wie sie in vielen Entwicklungs- und Schwellenlän-dern eingesetzt wird. Eine Erfolg versprechende [und damit nachhaltige] Bevölkerungspolitik ist [ ] auch auf Fragen der Qualität einer Bevölkerung auszurichten. Dies bedeutet, dass vor allem Maßnahmen zielführend sind, die die Bildung und Ausbildung der Menschen fördern sowie die Entwicklung und Umsetzung staatlicher Familien- und Beratungsprogramme, die sich auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen konzentrieren. In dieser Hausarbeit wird die Notwendigkeit nachhaltiger Bevölkerungspolitik anhand zahlreicher Folgen des massiven Bevölkerungswachstums kenntlich gemacht und nachhaltige Strategien sowie Maßnahmen zur Eindämmung des Bevölkerungswachstums erörtert. Es wird herausgearbeitet, warum nachhaltige Bevölkerungspolitik notwendig ist und wie diese kon-kret umgesetzt werden kann.

      Entwicklung statt Wachstum. Notwendigkeit und Umsetzung nachhaltiger Bevölkerungspolitik in Entwicklungs- und Schwellenländern
    • Zum Werk Die Autoren der Neuauflage dieses bewährten Werkes sind ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Wasserverbandsrechts und leiten auf aktuellem Stand anschaulich und mit Problembewusstsein durch die Praxis des Wasserverbandsrechts und die sich hieraus ergebenden Fragen. Vorteile auf einen Blick - hoher Praxisbezug: Fallbeispiele mit Lösungen, Praxistipps, Checklisten - Einbindung des europäischen Rechts - Erläuterung der besonderen Vorgaben einzelner Bundesländer Zur Neuauflage Neben dem geltenden Wasserverbandsrecht, umfasst die Erläuterung sowohl nationales Recht (Bundes- und Landesrecht, Besonderheiten) als auch jetzt mit der Neuauflage verstärkt auch die Auswirkungen des europäisches Rechts (Wasserrahmenrichtlinie und europäisches Vergaberecht). Es werden sämtliche mit Wasser- und Bodenverbänden in Bezug stehenden Themen mit besonderem Augenmerk auf die praktische Anwendung beleuchtet: - Rechtsstellung (Selbstverwaltungskörperschaft, Aufsicht, Grundrechtsfähigkeit, Verbandsautonomie) - Errichtung, Umgestaltung, Auflösung - Organisation (Mitgliedschaft, Verbandsorgane, Schiedsgerichtsbarkeit) - Mitgliedschaftsstreitigkeiten - Finanzierung (Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung) und Haushalt - Tätigkeit der Verbände (Aufgabe, Unternehmen, Plan, Verbandsschauen, Grundstücksbenutzung, Grunderwerb und Enteignung, Bekanntmachungen) Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Wasser- und Bodenverbänden, Verbandsjuristen, Verwaltungsrichter und Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden.

      Wasserverbandsrecht