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Winfried Düll

    Recht der Getränkelieferungsvereinbarung
    Das Gaststättenrecht und der Einfluss der Lebensmittel-Hygieneverordnung
    Gründung und Leitung einer AG
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne, Note: 2,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Veranstaltung: Praxisseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Entschluss eine bestehende und am Markt eventuell erfolgreich agierende Firma nunmehr in eine Aktiengesellschaft zu verwandeln muss schon schwerwiegende Gründe haben. Im folgenden wird sich zeigen, dass damit immense Anstrengungen verbunden sind und die Komplexität, die diese Entscheidung birgt von allen Körperschaften die Gewaltigste ist.

      Gründung und Leitung einer AG
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Veranstaltung: Öffentliches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gastgewerbe ist, abgesehen von Gewerbeausübungen von geringem Wert eines der ältesten und am weitesten verbreitet. Dass eine gesellschaftliche Forderung nach dem Betrieb von Gaststätten besteht, ist schon daraus ersichtlich, dass allein in Deutschland ein Umsatz von 70,7 Mrd. DM mit über 1,1 Mio. Beschäftigten im Jahr 1999 erzielt wurde. Wenngleich diese Zahl auch stetig rückläufig ist, so stellt das Gastgewerbe einen nicht zu unterschätzenden Wirtschaftszweig dar. Nachdem dieser Berufszweig dennoch lukrativ erscheint und auf den ersten Blick für manchen ein Berufsbild darstellen mag, das keiner besonderen Fähigkeit bedarf, könnte man annehmen, dass jedermann ohne größeren Vorbehalt morgen eine Gaststätte eröffnen und betreiben könne. Dieses würde mit Art.12 I,1 GG einhergehen, wonach alle Deutschen das Recht haben, den Beruf frei zu wählen, wäre da nicht noch Abs. 2 des Art. 12, der dieses Recht wieder einschränkt, wenn ein Spezialgesetz dieses anderweitig regelt. Das Gaststättengesetz ist ein solches lex spezialis und greift bei Gaststätten regelnd ein.

      Das Gaststättenrecht und der Einfluss der Lebensmittel-Hygieneverordnung
    • Im Jahr 1976 lag der Bierverbrauch pro Kopf in Deutschland bei 151 Litern, seither ist er kontinuierlich gesunken, während der Konsum alkoholfreier Getränke (AfG) wie Mineralwasser, Erfrischungsgetränke und Fruchtsäfte stark angestiegen ist. Diese Veränderung im Verbraucherverhalten blieb den Brauereien nicht verborgen, weshalb sie nach neuen Standbeinen suchten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Heute wird daher ein größerer Fokus auf den AfG-Bereich gelegt, was sich in den Lieferverträgen zwischen Brauereien, Getränkefachgroßhändlern und Wirten widerspiegelt. Der Direktvertrieb durch Brauereien hat in Deutschland eine untergeordnete Rolle, außer in Bayern, wo er häufiger praktiziert wird. In anderen Regionen bedienen sich Brauereien der Distributionsdienste des Getränkefachgroßhandels (GFGH), die ebenfalls Lieferverträge mit Gastronomiebetreibern abschließen. Diese Arbeit beleuchtet die rechtlichen Inhalte von Getränkelieferungsverträgen, die zu beachtenden Besonderheiten und mögliche Streitfälle. Zudem wird auf die Auswirkungen der jüngsten Rechtsreformen eingegangen, wobei auch geltendes EG-Recht berücksichtigt wird. Abschließend werden Möglichkeiten zur Sicherung der Bezugspflicht erörtert.

      Recht der Getränkelieferungsvereinbarung