Unterrichtungsfehler beim Betriebsübergang
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Die Widerspruchsfrist in 613a VI 1 BGB dient als Durchsetzungsvehikel für die Unterrichtungspflicht nach der Betriebsübergangsrichtlinie und soll Unterrichtungsfehler sanktionieren. Wegen der Sanktionsfunktion ist bei der Verknüpfung zwischen Widerspruchsfrist und ordnungsgemäßer Unterrichtung die Schwere des Unterrichtungsfehlers zu beachten. Nicht zuletzt aufgrund des Austritts Großbritanniens aus der EU haben Fragestellungen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen für viele deutsche Unternehmen neue praktische Relevanz erlangt. Insbesondere die hochumstrittene und sich ständig im Wandel befindende Rechtsprechung des BAG zur Verknüpfung zwischen der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers und dem Widerspruchsrecht betroffener Arbeitnehmer stellt den Rechtsanwender immer wieder vor große Schwierigkeiten. Der Autor bettet diese Problematik in den verfassungs- und europarechtlichen Kontext ein und zeigt mit der These von der europarechtlichen Determination eine Perspektive auf, wie eine praxistaugliche Lösung gelingen kann, welche die Rechtssicherheit auf der einen und die Vertragsfreiheit auf der anderen Seite miteinander vereint. Inhaltsverzeichnis Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen aus verfassungsrechtlicher Sicht - Unterrichtungspflicht nach der Betriebsübergangsrichtlinie - Grundlegende Informationen bei Kettenübergängen und Anwendung auf die Verwirkung - Bedeutung des historischen Willens des Gesetzgebers für die Rechtsfortbildung
