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Layla Kristina Jaber

    Die Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die Grund- und Menschenrechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention
    • Die Arbeit befasst sich mit der Auflösung der Pflichtenkollision der EMRK-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Individualsanktionen des UN-Sicherheitsrates. Mithilfe des Grundsatzes der Subsidiarität und einer engen Auslegung des Art. 103 UN-Charta wird die Zuständigkeit nationaler und regionaler Gerichte in Europa rekonstruiert. Die Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen stehen schon seit Jahren in der Kritik, insbesondere wegen der schweren Grundrechtseingriffe und den damit einhergehenden Beschränkungen der Verfahrensrechte der Betroffenen. Die vorliegende Publikation befasst sich mit dem Verhältnis dieser Sanktionen zu den prozessualen Gewährleistungen der EMRK, da sich zuletzt der EGMR intensiv mit ihnen befassen musste. Die Pflichtenkollision, die sich für die Mitgliedstaaten aus der Umsetzung der Sanktionen und der Bindung an die EMRK ergibt, wird umfassend untersucht und auf der Grundlage des Subsidiaritätsgrundsatzes eine Lösung für die Einrichtung einer gerichtlichen Kontrolle der nationalen Umsetzungsakte dieser Sanktionen erarbeitet. Dabei wird die Rechtsprechung des EGMR und die Rolle des Art. 103 UN-Charta kritisch hinterfragt. Inhaltsverzeichnis Universelles Völkerrecht, Regionales Völkerrecht, Unionsrecht und nationales Recht - Die Normstruktur des Mehrebenensystems - Die Befugnisse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ihre Begrenzung durch das Völkerrecht - Effektiver Schutz der Verfahrensrechte der von den Individualsanktionen betroffenen Personen durch die EMRK

      Die Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die Grund- und Menschenrechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention