Das Gesamtvermögensgeschäft im Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht
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179a AktG konkretisiert das Prinzip des Schutzes der wirtschaftlichen Grundlagen, wonach Geschäfte über das gesamte Vermögen an besondere Voraussetzungen gebunden sind. Die Gesellschafter sind stets für die Entscheidung zuständig. Eine analoge Anwendung von 179a AktG ist möglich und teilweise erforderlich. Das Erstaunen in der Rechtswissenschaft war groß, als der BGH 2019 für die GmbH und 2022 für die KG entschied, dass 179a AktG nicht entsprechend anzuwenden ist. Dies widersprach der zuvor herrschenden Meinung, dass die aktienrechtliche Norm ein rechtsformübergreifendes Prinzip verkörpere, nach dem ein Gesamtvermögensgeschäft nur mit Zustimmung des internen Willensbildungsorgans rechtswirksam abgeschlossen werden kann. Der Autor befasst sich mit 179a AktG, seiner Analogiefähigkeit und den steuerrechtlichen Folgen eines Gesamtvermögensgeschäfts. Im Mittelpunkt steht die These, dass dem Zivilrecht ein Prinzip des Schutzes der wirtschaftlichen Grundlagen inhärent ist, das sich in 179a AktG konkretisiert. Die Publikation gliedert sich in mehrere Kapitel, die verschiedene Aspekte des Gesamtvermögensgeschäfts untersuchen, einschließlich der Auswirkungen des BGH-Urteils auf den Missbrauch der Vertretungsmacht und die Haftungsrisiken Dritter. Zudem werden steuerrechtliche Aspekte behandelt und abschließend die Ergebnisse präsentiert.
