Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Psychologie - Kognitive Psychologie, Note: befriedigend, Universität Salzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einer kurzen Darstellung der Grundzüge strafrechtlicher Sanktionen und der Strafzwecke befasst sich die Arbeit mit zwei Schwerpunkten: dem Rechtsbewusstsein, verstanden als Einstellung zu Recht und Gesetz, und den Laienbeurteilungen von Strafe und Schadenersatz. Der erste empirische Teil der Arbeit behandelt zuerst die Sanktionsbeurteilungen. In der ersten Studie werden die Einflüsse von objektiven und subjektiven (Vorsatz) Deliktsmerkmalen auf die Höhe der Strafbeurteilungen diskutiert und mit den Strafrahmen des Strafgesetzbuches verglichen. In der zweiten Studie wird der Einfluss der Schadenshöhe und einer Entschädigung diskutiert. Der zweite empirische Teil befasst sich mit dem Rechtsbewusstsein und der Einstellung der Versuchspersonen zu Polizei, Gerichten, Richtern und Rechtsanwälten, wobei zur Erhebung das Frankfurter Rechtsinventar verwendet wurde.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,0, Universität Salzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Um 8.46 Uhr Ortszeit raste ein Passagierflugzeug der American Airlines in den Nordturm des World Trade Centers; nicht einmal 20 Minuten später kollidierte ein Passagierflugzeug der United Airlines mit dem Südturm des WTC. Während der Hilfsarbeiten stürzten beide Türme in sich zusammen. Zwei weitere Flugzeuge wurden ebenfalls gekapert, wovon eines in die westliche Seite des Pentagon stürzte und das zweite von den Passagieren in der Nähe von Pittsburgh, Pennsylvania zum Absturz gebracht wurde. Bei der gesamten Terrorattacke starben fast 3000 Menschen. Die Verantwortung dafür übernahm Osama Bin Laden, Anführer der Terrororganisation Al-Kaida, worauf der amerikanische Präsident George W. Bush den "Krieg gegen den Terror verkündete. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erließ eine Resolution (UN-Resolution 1373) basierend auf Art 7 UNCharta (Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen) zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Nach der Weigerung der Taliban, Mitglieder der Al-Kaida an die USA auszuliefern, erklärten die USA und einige Verbündete Afghanistan den Krieg; am 7. Oktober 2001 begannen die USA mit der Operation Enduring Freedom. In der Folge wurden vor allem in Afghanistan nicht nur Menschen festgenommen, die sich an Kampfhandlungen beteiligten sondern auch andere, die unter dem Verdacht standen, der Al-Kaida anzugehören. Hierbei wurde der Verdacht nicht gerade eingehend geprüft, mitunter reichte es aus, dass irgendjemand den Amerikanern mit der Behauptung übergeben wurde, er würde der Al-Kaida angehören. Dies erscheint vor allem deshalb problematisch, weil die USA für jeden vermeintlichen Al-Kaida-Angehörigen Kopfgeld bezahlte. Aber nicht nur im von Amerika besetzten Afghanistan, auch an anderen Orten wie im Kosovo wurden Menschen auf ungeprüften Verdacht hin festgenommen. Viele von den Festgenommenen wurden nach Kuba gebracht und ohne Recht auf Information (über Verdacht, Haftgrund, Aufenthaltsort), dem Recht einen Anwalt zu sprechen oder gar dem Recht auf Haftprüfung auf unbestimmte Zeit in einer Haftanlage im dortigen US-Militärstützpunkt verwahrt.
Die Schranken des Notwehrrechts unter rechts-vergleichender Berücksichtigung der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland
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In diesem Buch wird untersucht, ob die "Rettungsfolter" (die Folterung zB eines Entführers, um den Aufenthaltsort des Entführten zu erfahren) als zulässige Nothilfehandlung anzusehen ist. Ist die Folterung eines Angreifers zum ausschließlichen Zweck der Lebensrettung eines unschuldigen Opfers eine erforderliche und gebotene bzw. notwendige Verteidigungshandlung? Um diese Frage zu beantworten, werden die Schranken der Notwehr einer eingehenden Prüfung unterzogen. Es wird erörtert, ob eines oder mehrere der Prinzipien der Notwehr, wie zB jenes der Rechtsbewährung, der Zulässigkeit der Rettungsfolter entgegenstehen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Normen diskutiert, die der Rettungsfolter entgegenstehen könnten. Der Schutz der Menschenwürde wird ebenso ausführlich betrachtet wie das Folterverbot. Dabei gilt es zu überprüfen, ob einerseits die Rettungsfolter überhaupt in den Schutzbereich des jeweiligen Grund- und Menschenrechts eingreift und andererseits ob ein allfälliger Eingriffsvorbehalt einen solchen Eingriff erlaubt. All das genannte wird für die deutsche wie auch für die österreichische Rechtsordnung besprochen.