Das Recht auf Vorsteuererstattung in grenzüberschreitenden Fallgestaltungen
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Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob das Recht auf Vorsteuererstattung in grenzüberschreitenden Fallgestaltungen nach denselben Grundsätzen erfolgt wie in rein innerstaatlichen Konstellationen und sollte dies nicht der Fall sein, nach welchen Kriterien die Vorsteuervergütung in grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen erfolgt. Die Umsatzsteuer soll den Unternehmer wirtschaftlich nicht belasten. Sichergestellt wird dies durch das Recht auf Vorsteuerabzug; gleichzeitig ist aber keine andere Steuer so betrugsanfällig wie die Umsatzsteuer. Die Gewährung des Rechts auf Vorsteuerabzug steht daher vor allem in grenzüberschreitenden Fallgestaltungen stets in dem Spannungsfeld zwischen der konzeptionell erforderlichen vollständigen Entlastung des Unternehmers und der Verhinderung von steuerlichem Missbrauch. Gegenstand der Untersuchung ist daher die Frage, ob das Recht auf Vorsteuererstattung in grenzüberschreitenden Fallgestaltungen nach denselben Grundsätzen wie in rein innerstaatlichen Konstellationen zu erfolgen hat oder ob eine potentiell höhere Betrugsanfälligkeit die Anwendung abweichender Grundsätze rechtfertigt. Inhaltsverzeichnis Allgemeine Grundlagen des Rechts auf Vorsteuerabzug - Vorsteuerabzug im harmonisierten Mehrwertsteuerrecht - Vorsteuererstattung in Outbound-Fällen - Vorsteuervergütung an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer - Vorsteuervergütung an drittlandsansässige Unternehmer
