Das Unterscheidungsgebot: Entstehung, Konsolidierung, Herausforderung
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Kann das immunitas- Konzepts als eine historische Wurzel des humanitär-völkerrechtlichen Unterscheidungsgebots verankert werden? Kann dies einen Beitrag zur Bewältigung von Auslegungsproblemen der insbesondere im Ersten Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen positivierten Ausprägung des Unterscheidungsgebots leisten? Das immunitas -Konzept ist eine historische Wurzel des humanitär-völkerrechtlichen Unterscheidungsgebots. Nicht nur lassen sich dessen vertragsrechtliche Ausgestaltungen auf Vorstellungen von immunitas zurückführen; vielmehr leistet die historische Wurzel einen Beitrag zur Bewältigung von Auslegungsproblemen der insbesondere im Ersten Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen festgehaltenen Ausprägungen des Unterscheidungsgebots. Dies lässt sich an der Frage der Einordnung von Daten als potenzielle militärische Ziele veranschaulichen, welche mit der Verlagerung von militärischen Operationen in die Sphäre des Cyberspace eine gänzlich neue Herausforderung für das humanitäre Völkerrecht darstellt. Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht - Vorwort - Vorbemerkung - Kapitel 1: Immunitas als Vorläufer des Unterscheidungsgebots - A) Einführung in die Thematik - B) Das Konzept von Immunität im Krieg - Kapitel 2: Das moderne Unterscheidungsgebot und der kontemporäre Targeting- Prozess - A) Das Unterscheidungsgebot im 21. Jahrhundert - B) Der aktuelle Targeting Prozess - Kapitel 3: Geltung des Unterscheidungsgebots innerhalb der Cyberkriegsführung - A) Einführung in die Thematik - B) Die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts im Cyberspace - C) Das Unterscheidungsgebot im Cyberspace - D) Daten als Objekt im Sinne des humanitären Völkerrechts - Ausblick - Bibliographie
