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Mathias Vogl

    1 janvier 1964
    Gemeindekooperationen - vom Kirchturmdenken zur vernetzten Region
    Neue Herausforderungen für den Rechtsschutz
    Atlas Demographie & Migration 2015
    Atlas Demographie 2018
    VerG - Vereinsgesetz 2002
    Chechens in the European Union
    • Die Kommunalwissenschaftliche Gesellschaft – vom Manz Verlag und den beiden Interessenvertretungen Österreichischer Gemeindebund und Österreichischer Städtebund initiiert – hat am 8. November 2012 zu ihrem Symposium ins BM. I geladen. Die einzelnen Beiträge liegen nun zum Nachlesen bereit. Die Themen im Detail: - Die zentrale Novelle BGBl I 2011/60 auf dem Gebiet der Gemeindekooperation - Gemeinde-Kooperation im Lichte der letzten B-VG-Novellen: Die gemeinderelevanten Novellen seit 2008 - Art 120 B-VG als Instrument der Gemeindekooperation? - Die Vernetzung von Gemeinden am Beispiel des Bezirks Steyr-Land - Die Besteuerung von Gemeindeverbänden und ihren Leistungen

      Gemeindekooperationen - vom Kirchturmdenken zur vernetzten Region
    • Grundrechte – Rechtsschutz – Datenschutz

      8. Rechtsschutztag des BM.I am 5. November 2010 im Bundesministerium für Inneres, Großer Vortragssaal

      Mit Beiträgen von: Maria Fekter, Ludwig Adamovich, Brigitte Bierlein, Grußworte Michael Holoubek, Die europäische Grundrechtscharta nach dem Vertrag von Lissabon – ein Grundrechtskatalog für Europa? Andreas Hauer, Sicherheitsverwaltung und EMRK Markus Möstl, Rechtsfragen zur neuen Polizeikooperation in der EU Wolfgang Wessely, Das Rechtsschutzsystem des Sicherheitspolizeigesetzes im Wandel Susanne Reindl-Krauskopf, Reform des Datenschutzes im Vorverfahren Manfred Burgstaller, Zur Praxis des Rechtsschutzbeauftragten bei der Bundesministerin für Inneres Karlheinz Probst, Kompetenzen des Rechtsschutzbeauftragten nach MBG und Rechtsprobleme Gottfried Strasser, Bericht des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz Mathias Vogl, Schlussworte: Aktuelles zum Fremdenrecht

      Grundrechte – Rechtsschutz – Datenschutz
    • Das Werk vereint alle für den österreichischen Rechtsanwender unmittelbar relevanten Rechtsvorschriften: Kerngesetze: AsylG 2005, FPG, NAG, GVG-B 2005, Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a, UBASG, GrekoG; Nebengesetze: B-VG, PersFrSchG, RassDiskrVerbG, HausRSchG, GebG, KGG 1992, FLAG, KBGG, TilgG, § 85 VfGG, § 30 VwGG, AuslBG; Verordnungen: AsylG-DV 2005, StaatendokuV, FPG-DV, NAG-DV, IV-V, NLV 2006, BEBV 2004, GVG-B 2005 Hausordnung, Richtlinien-Verordnung, F-GÜV 1996, GÜV, UBAS-GO, VwGH-AufwandersatzV 2003, Passform-Verordnung, GrenzübertrittskartenV, Greko-KennzV; Landesrechtliche Normen: Grundversorgungsgesetze und Ermächtigungsverordnungen. Das Werk wird ergänzt durch die Paragrafenspiegel AsylG – AsylG 2005 und FrG – FPG/NAG, ein Judikaturverzeichnis, ein Literaturverzeichnis und ein umfangreiches Stichwortverzeichnis. Auf der beigelegten CD-ROM befinden sich alle relevanten europarechtlichen und völkerrechtlichen Normen.

      Fremdenrecht
    • Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs sahen sich die Justiz- und Sicherheitsbehörden mit einer neuen Kriminalitätsqualität in Form von organisierten Erscheinungsstrukturen konfrontiert. Als Reaktion wurden vorerst die Straftatbestände der Geldwäscherei und der kriminellen Organisation in das Strafgesetzbuch, verfahrensrechtliche Zeugenschutzmaßnahmen in die Strafprozessordnung und verdeckte Ermittlungsbefugnisse als gefahrenvorbeugende Elemente in das Sicherheitspolizeigesetz eingefügt. Da naturgemäß Betroffene von den Ermittlungen keine Kenntnis haben dürfen, wurde das Institut eines Rechtsschutzbeauftragten in die Strafprozessordnung eingeführt. Dieser hat einerseits die Rechte Betroffener in diesem Stadium der Ermittlungen geltend zu machen, andererseits stehen ihm für eine Prüfung der Recht- und Verhältnismäßigkeit der Anordnung und eine begleitende Kontrolle der Ermittlungen umfangreiche Befugnisse zur Verfügung. Nach diesem Vorbild wurden einem Rechtsschutzbeauftragten im Sicherheitspolizeigesetz die rechtliche Kontrolle der erweiterten Gefahrenerforschung und von verdeckten Ermittlungen und einem Rechtsschutzbeauftragten im Militärbefugnisgesetz die rechtliche Kontrolle der Tätigkeit der Heeresnachrichtendienste übertragen. Das vorliegende Werk untersucht das Institut des Rechtsschutzbeauftragten im Gesamtkontext.

      Der Rechtsschutzbeauftragte in Österreich