Plus d’un million de livres, à portée de main !
Bookbot

Christian Starck

    9 janvier 1937
    Praxis der Verfassungsauslegung 1
    Praxis der Verfassungsauslegung 2
    Recht und Willkür
    Die Rolle der Verfassungsrechtswissenschaft im demokratischen Verfassungsstaat
    New challenges to the German basic law
    Constitutionalism, universalism and democracy
    • Pluralistic, democratic societies face particular constitutional challenges. Taking German law as their starting-point, these fourteen essays give a comparative analysis of the constitutional framework of modern democracies. The contributors, who are professors of public law in Germany, discuss the role of the rule of law, of judicial review and of democratic representation, and analyse the extent to which German constitutional law has been echoed or adopted abroad. Further essays address particular issues of civil rights in an age where the role of the state is diminishing and cultural pluralism is increasing, examining the rights of minorities, non-citizens and the ways in which democracies have defined the relationship between religion and the state. The volume, which contains the German contributions to the 1999 Fifth World Congress of the International Association of Constitutional Law (IACL), will be of particular interest to students and teachers of public law, comparative law and political science, and to civil servants and legislators.

      Constitutionalism, universalism and democracy
    • Recht und Willkür

      • 168pages
      • 6 heures de lecture
      5,0(1)Évaluer

      Recht und Willkür war das Thema des Akademientages 2012 in Hannover. Die hier abgedruckten Vorträge und das Streitgespräch fächern das Thema in einzelnen Rechtsgebieten und am Beispiel historischer Ereignisse näher auf. Behandelt wird die Ambivalenz des Willkürbegriffs als Machtmissbrauch einerseits und andererseits als Willensfreiheit im Sinne von Kant. Es geht um Revolutionen gegen Willkür mit der Gefahr neuer Willkür, um Rechtsstaat und Unrechtsstaat und um die Gefährdung der Vermögensordnung durch private Spekulation und staatliche Überschuldung. Angesichts neuer Herausforderungen des internationalen Menschenrechtsschutzes werden Ausweitungstendenzen bezüglich der Inhalte, der Adressaten und der Schutzmechanismen beurteilt. In einem Streitgespräch werden humanitäre Interventionen gegen Menschenrechtsverletzungen im großen Stil unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten erörtert.

      Recht und Willkür
    • Die 22 Kapitel des Buches kommentieren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Gerichte sowie Vorgänge des Staatslebens – Regierungsmaßnahmen, Gesetzgebung und Reformpläne – am Maßstab des Verfassungsrechts. Der 1. Teil ist den Grundrechten und Schutzpflichten gewidmet. Dabei geht es z. B. um die strafrechtliche Beurteilung der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze, um Probleme der Abtreibungsgesetzgebung, um Religionsfreiheit und Religionsunterricht sowie um das Verhältnis von Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht. Im 2. Teil über Kompetenzen und Verfahren wird anhand berühmter Fälle die Einhaltung der verfassungsrechtlich normierten Gewaltenteilung behandelt, vor allem die bundesstaatliche Kompetenzverteilung, die Legitimation politischer Entscheidungen durch Verfahren, die Verfassungsmäßigkeit von Überhangmandaten und die Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten im Sommer 2005. Der 3. Teil, »Steuern und Finanzen«, behandelt Fragen des Vertrauensschutzes und der Rechtsgleichheit am Beispiel der Schiffsabschreibungen, Finanzversprechungen des Bundeskanzlers an Länder gegen Stimmverhalten im Bundesrat und die Finanzausstattung der Kommunen im Spiegel der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte.

      Praxis der Verfassungsauslegung 2
    • Christian Starck behandelt das Thema Freiheit und Institutionen auf der Basis des deutschen Rechts, aber auch rechtsvergleichend und historisch aus einer einheitlichen rechtsphilosophischen Perspektive und schließt so an den vor sieben Jahren erschienenen Band Der demokratische Verfassungsstaat an. Das Recht ist von Wertungen bestimmt, die historisch tief in unserer Kultur verankert und in überkommenen Institutionen verfestigt sind. Das Zusammenleben der Menschen verlangt um der Freiheit willen Organisation nicht nur im Sinne der Gewaltenteilung zwischen den obersten Staatsorganen, sondern auch in einer Vielzahl von Institutionen der Selbstverwaltung und des privaten Verbandsrechts. Staatliche Institutionen als besondere Erscheinungsformen rechtlicher Institutionen sind an den Staatszielen und Grundnormen der Verfassung orientiert. So stellen freie Wahlen die wichtigste Ausprägung des Demokratieprinzips dar. Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verwirklichen das Rechtsstaatsprinzip. Die staatliche Schule ist neben den Eltern eine unverzichtbare Erziehungs- und Bildungsinstitution, und zwar auch für die Erhaltung des freiheitlichen Staates, der auf verantwortlich handelnde Staatsbürger angewiesen ist. Die Kommunikationsordnung beruht auf dem Prinzip der Freiheit, die gegen Vermachtung der Massenkommunikationsmittel geschützt werden muß.

      Freiheit und Institutionen
    • Die grundlegenden Institute unseres Rechts haben tiefe historische Wurzeln und sind zugleich Ausdruck der kulturellen Situation einer Epoche. Das Recht ist aber nicht nur eine Begleiterscheinung der Kultur, sondern ein höchst produktiver Faktor für die Entwicklung derselben, was besonders am Beispiel der taiwanesischen Verfassungsgerichtsbarkeit deutlich gemacht wird. Die Beiträge dieses Bandes setzen nicht nur die europäischen Rechtsordnungen in Beziehung mit der chinesischen, sondern thematisieren auch die unterschiedlichen kulturellen Grundauffassungen, die die praktische Handhabung des rezipierten Rechts beeinflussen. Aus dem Inhalt: Die Menschenrechte – ein Element der europäischen Kultur und des Rechts o Die Menschenrechtsidee im chinesischen Rechtsdenken o Schuld und Strafe in der chinesischen Rechtskultur o Das Konzept der Gewaltenteilung in seiner verfassungsgeschichtlichen Entwicklung o Die Idee der Gewaltenteilung in China o Die Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechtsentwicklung in Taiwan (1949–1999) im Vergleich mit Deutschland o Das Verhältnis von Staat und Religion in China – in Europa und Nordamerika.

      Staat und Individuum im Kultur- und Rechtsvergleich