"Stadtluft macht frei" – dieses mittelalterliche Rechtssprichwort,das den in die Stadt gekommenen LeibeigenenFreiheit versprach, bestimmt auch in der Neuzeit die Hoffnungauf mehr Freiheit in den Städten.Moderne Verwaltung scheint jedoch zu größeren Einheitenzu drängen. So lässt sich heute von einer Konkurrenzzwischen rationaler Verwaltung großflächiger Staaten undstädtischer Eigengestaltung sprechen. Ist der Stadtstaat eineAlternative?Die hier vorgelegte Studie geht empirisch von drei Stadtstaaten– Basel, Berlin und Bremen – aus, in denen derVerfasser gelebt hat, und versucht, die dabei gewonnenenErfahrungen zusammenzufassen. Vorzüge und Probleme derKleinräumigkeit für die politische Willensbildung und füreine Verwaltung mit flachen Hierarchien und pluralistischerVielfalt der – auch kulturellen – Akteure werden beschrieben,darüber hinaus die Einordnung in das Umland und inBundesstrukturen sowie in überstaatliche als Beiträge zu modernen Mehrebenensystemen rechtsstaatlicherDemokratien.Dian Schefold entwickelt eine Theorie des Stadtstaats. Dabei wird allerdings kein apriorischer Begriff des Stadtstaats zugrunde gelegt, sondern der Stadtstaat abhängig von den konkreten Erfahrungen beschrieben.
Dian Schefold Livres






Hugo Preuß (1860–1925) war Kind einer wohlhabenden Berliner jüdischen Familie. Er studierte Jura in Berlin sowie Heidelberg und befasste sich früh mit Fragen des öffentlichen Rechts. Der Bremer Staatsrechtler Dian Schefold analysiert die Entwicklung seiner rechtlichen Auffassungen, ordnet diese in die staatsrechtlichen Debatten des späten Kaiserreiches ein und geht auch auf die antisemitischen Anfeindungen ein, wie sie etwa vom »Kathedersozialisten« Gustav von Schmoller gegen Preuß vorgebracht wurden. Als bekannter und fähiger Rechtsgelehrter wurde er von der sozialdemokratischen neuen Regierung Deutschlands im November 1918 gebeten, die Reichsverfassung zu entwerfen. Es war dies die erste demokratische Verfassung Deutschlands, die aber leider viele Feinde hatte. Deutsch-nationale völkische Kreise nutzten diese Tatsache, um die Weimarer Republik als »Judenrepublik« zu diffamieren. Schefold sieht in der Konzipierung dieser Verfassung einen wertvollen Beitrag des deutschen jüdischen Bürgertums zur deutschen Gesellschaft. Da die Weimarer Verfassung auch das Grundgesetz der Bundesrepublik stark beeinflusste, wirkt das Werk von Hugo Preuß bis heute fort, was wenig bekannt ist.
Bewahrung der Demokratie
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Der demokratische Staat sieht sich Bedrohungen und Gegenkräften ausgesetzt, die seine Selbstbestimmung in Frage stellen. Dieser Konflikt, aktuell nicht nur mit antidemokratischen und terroristischen Bewegungen, sondern auch mit Tendenzen zur Globalisierung und Beherrschung durch wirtschaftliche Kräfte, ist in seinen Grundlagen alt. Entsprechend galt lange die (konstitutionelle) Monarchie als überlegene Staatsform. Erst allmählich setzte sich eine positivere Bewertung der Demokratie durch. Dennoch sieht diese sich vielfach mit Bedrohungsszenarien konfrontiert. Die im vorliegenden Band vereinigte Auswahl von Aufsätzen aus vier Jahrzehnten sucht diese Gefährdungen und die Versuche, ihnen zu begegnen, zunächst theorie- und verfassungsgeschichtlich nachzuzeichnen. Dabei spielen schon die Rechtfertigung der konstitutionellen Monarchie, dann Konzept und Probleme der Weimarer Verfassung eine besondere Rolle. Aber auch im aktuellen Verfassungsstaat prägen Bedrohung und Bewahrung der Demokratie die rechtlichen Regelungen. Dies wird in Beiträgen zu verschiedenen Themen des geltenden Verfassungsrechts exemplifiziert. Besonderes Augenmerk gilt dem Mehrebenensystem und den Fragen, die es für die europäische Verfassung, für Föderalismus oder Regionalismus und kommunale Selbstverwaltung aufwirft.
Die aktualisierte 13. Auflage der Textsammlung ist auf dem Stand vom 1. April 2008. In die Sammlung neu aufgenommen wurden das Jugendstrafvollzugsgesetz, das Ladenschlussgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz sowie das das Informationsfreiheitsgesetz. Aufgrund der Zusammenstellung ist die Textsammlung für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen, für Rechtsreferendare, für Mitarbeiter in Verwaltung und Justiz sowie für Rechtsanwälte bestens geeignet.