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Rainer Wahl

    4 juillet 1941
    Verfassungsänderung, Verfassungswandel, Verfassungsinterpretation
    Kenpō no yūi
    Los últimos cincuenta años de derecho administrativo alemán
    Nationale Kernenergiepolitik und Gemeinschaftsrecht
    Prävention und Vorsorge
    Das Recht des Menschen in der Welt
    • Das Recht des Menschen in der Welt

      • 206pages
      • 8 heures de lecture

      Ernst-Wolfgang Böckenförde ist einer der bekanntesten Staatsrechtslehrer Deutschlands, dessen wissenschaftliches Werk weit über dogmatische Disziplinen hinausgeht. Er betrachtet Recht als historisch gewachsen, dessen Gehalt sich nur durch historische Analyse erschließt. Zudem zeigt er enge Verbindungen zur Philosophie, die eine philosophisch geschulte Analyse erfordert. In den letzten Jahren hat ihn besonders die Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie beschäftigt. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit sind Studien zu Religion und Kirche. Seine zwölfjährige Mitgliedschaft im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts hat es ihm ermöglicht, theoretische Erkenntnisse mit praktischen Erfahrungen zu verbinden und umgekehrt die Verfassungsrechtsprechung durch wissenschaftliche Methoden zu bereichern. Anlässlich seines 70. Geburtstags fand ein Kolloquium statt, das sich mit dem Recht des Menschen aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven befasste. Im Mittelpunkt steht der Mensch als Grundlage des Staatsrechts und der Staatsphilosophie. Aktuelle Diskussionen über Gentechnik und Biomedizin verdeutlichen die Notwendigkeit eines fächerübergreifenden Ansatzes. Das Kolloquium umfasste Beiträge aus Theologie, Staatsphilosophie, Staatsrechtslehre und der rechtswissenschaftlich fundierten Verfassungsrechtsprechung, was ein facettenreiches Bild vom Recht des Menschen in der Welt ergibt. Den Abschluss bildet eine Bibliographie d

      Das Recht des Menschen in der Welt
    • El Prof. Rainer Wahl, en su clara y (desde el punto de vista metodológico) eficaz elección de los tramos evolutivos del Derecho público alemán de los últimos cincuenta años, se refiere a dos fases de relevancia la «fundacional» (años cincuenta), en la que se lleva a cabo una singular «constitucionalización» del Derecho legal; y la «europeización», o segunda fase de transformación de todo el Derecho legal, como consecuencia de su inserción en el marco de otro ordenamiento supraordenado («la transformación de un ordenamiento jurídico autónomo en el ordenamiento jurídico de un Estado miembro»). El resto de las etapas evolutivas se presenta, más modesta pero muy agudamente, como la respuesta del Derecho administrativo y de la disciplinada Ciencia del Derecho administrativo alemana a cambios sociales y a nuevas funciones del Estado, que van apareciendo en décadas la planificación (años sesenta), la protección del medio ambiente (años setenta), la regulación de la técnica y la gestión del riesgo (años ochenta) y la privatización y la desregulación (años noventa).

      Los últimos cincuenta años de derecho administrativo alemán
    • Verfassungsänderung und Verfassungswandel standen auf der Agenda der zwei deutsch-japanischen Tagungen in Tokyo und in Freiburg. Die Rechtslage in beiden Ländern könnte nicht unterschiedlicher sein. Wird in Deutschland die Verfassungsänderung als ein Normalfall des Verfassungslebens verstanden, stellt sie in Japan eine politische Ausnahme dar - seit 1947 hat es keine Änderung der japanischen Verfassung gegeben. Da die japanische Politik in den letzten Jahren erste Versuche zu einer Verfassungsrevision unternommen hat, stand zum Zeitpunkt der Tagungen das gesamte japanische Verfassungsrecht auf dem Prüfstand. So wurde das spezifische verfassungspolitische Umfeld des Problems der Verfassungsänderung ausführlich diskutiert. Unter diesem Blickwinkel gewannen die wichtigsten Eigenarten des insoweit ganz anderen japanischen Verfassungsrechts Kontur - umgekehrt profilierten sich die Besonderheiten des deutschen Verfassungsrechts im Spiegel des Vergleichs.

      Verfassungsänderung, Verfassungswandel, Verfassungsinterpretation
    • Kennzeichnend für die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts sind der konsequente Ausbau des Verfassungsstaats mit dem Siegeszug der Verfassungsgerichtsbarkeit und die Europäisierung und Internationalisierung der nationalen Staaten in Europa. Die Verfassungsidee, die historisch für den Staat entwickelt wurde, erhält heute Bedeutung auch für die supranationalen und internationalen Organisationen, sie verbindet die Entwicklung von mehr als zwei Jahrhunderten. Dieser Band verbindet detaillierte historische Studien mit systematischen überlegungen und bietet zugleich einen überblick über die gegenwärtigen rechtswissenschaftlichen Debatten im Kontext der Europäisierung. Rainer Wahl ist Professor für öffentliches Recht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

      Verfassungsstaat, Europäisierung, Internationalisierung