Die Urteilsabsprachen als viertes Paradigma des Strafverfahrens
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Die Strafrechtspflege, oft euphemistisch als staatliche Kriminalstrafe bezeichnet, vollzog sich bis etwa 1800 in zwei unerträglichen Formen: dem Gottesurteil und dem Folterprozess. Im neunzehnten Jahrhundert etablierte sich ein drittes Paradigma, das auf umfassender und ausschließlicher Beweisaufnahme in öffentlichen, mündlichen Hauptverhandlungen beruhte. Seit einigen Jahrzehnten wird jedoch ein völlig neues, viertes Paradigma praktiziert, bei dem die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung durch Geständnisse ersetzt wird, die nicht mehr durch physische Folter, sondern durch das Angebot einer Strafmilderung erlangt werden. In diesem Band werden das vollständige Gutachten des Verfassers zum Thema Absprachen im Strafprozess und eine umfassende Repräsentativumfrage unter deutschen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern veröffentlicht. Diese Umfrage lüftet die Geheimnisse illegaler Absprachen und analysiert schonungslos die rechtsstaatlichen Defizite der aktuellen Praxis. Zudem werden die Bedingungen für ein Abspracheverfahren entwickelt, das dem reformierten Strafprozess entspricht.
