Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
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Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis. Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl. Weitere Schwerpunkte: Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht) Klimaschutzklagen Die Herausgeber Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats. Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins. Die Autorinnen und Autoren Dr. Frauke Albrecht, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin | Dr. Kathrin Brunozzi, Richterin am Kammergericht, Berlin | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL. M. Eur., Wien | Dr. Dirk Diehm, LL. M. Eur., Richter am Oberlandesgericht, Bamberg | RA Dr. Björn P. Ebert, Stuttgart | Hugo Fuentes, MSc. (LSE), Ass. iur., Brüssel | Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Sönke Gerhold, Universität Bremen | Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Universität Greifswald | Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D., Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, Berlin | AR a. Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL. M. (NYU), Universität Tübingen | AR a. Z. PD Dr. Roman Lehner, Universität Göttingen | RA Dr. Matthias Lehnert, Leipzig/Berlin | Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent, Kanzlei des EGMR, Straßburg | Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL. M. (Paris I/Köln), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen | Prof. Dr. Birgit Peters, LL. M. (London), Universität Trier | RA Stefan von Raumer, Berlin | Dr. Denise Renger, Bundesministerium der Justiz, Berlin | Dr. Christiane Schmaltz, LL. M. (Univ. of Virg.), Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | RAin Lea Voigt, FAinStrafR, Bremen
Die Europäische Menschenrechtskonvention gewinnt auch für die nationale Rechtsanwendung zunehmend an Bedeutung. Die 2. Auflage des bewährten Handkommentars orientiert sich noch stärker an den Bedürfnissen der Praxis. Die Neuauflage n bietet eine komprimierte Darstellung der EMRK und der Protokolle, n informiert ausführlich über die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und n berücksichtigt auch die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Bindungswirkung von EGMR-Entscheidungen. Der besondere Vorteil: Der Handkommentar enthält eine Musterbeschwerde, viele Hinweise für die Antragsformulierung und zahlreiche Beispiele. Fazit: Aktuelle und straff gefasste Informationen für Rechtsanwälte und Richter, aber auch für die Verwaltungspraxis in menschenrechtssensiblen Bereichen wie Ausländerbehörden, Polizeivollzug und deren übergeordnete Dienststellen. Nicht zuletzt erhalten Menschenrechtsorganisationen und Betroffene wichtige Hinweise für die praktische Bedeutung der Konvention. Der Autor war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt. Er war Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats
Zum Werk Der bewährte Praktiker-Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist nicht nur für alle Richter der Sozialgerichtsbarkeit und für Fachanwälte für Sozialrecht ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Der Standardkommentar hat sich auch für Behörden, Rechtsanwälte, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträger sowie alle Personen und Institutionen, die sich beruflich mit dem SGG zu beschäftigen haben, zur erfolgreichen Anlaufstelle bei der Lösung aller prozessualen Fragestellungen im Sozialgerichtsverfahren entwickelt. Vorteile auf einen Blick - Standardkommentar zum SGG - von Richtern geschrieben für die gerichtliche Praxis - Bearbeitungsstand Januar 2012 Zielgruppe Für Sozial- und Verwaltungsgerichte, Rechtsanwälte, Agenturen für Arbeit sowie alle Behörden, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträger.