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Enrico Riva

    Die Beschwerdebefugnis der Natur- und Heimatschutzvereinigungen im schweizerischen Recht
    Wohlerworbene Rechte - Eigentum - Vertrauen
    Hauptfragen der materiellen Enteignung
    • Art. 22ter Abs. 3 BV verpflichtet das Gemeinwesen, bei Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, volle Entschädigung zu leisten. In der schweizerischen Rechtssprache hat sich dafür der Begriff der materiellen Enteignung etabliert, eine Entwicklung, die historisch auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zurückgeht. Diese Rechtsprechung dominiert sowohl die praktischen Ergebnisse als auch die wissenschaftliche Diskussion. Die detaillierte Darstellung der bundesgerichtlichen Judikatur in diesem Buch ermöglicht ein besseres Verständnis des komplexen Rechtszustands. Im Fokus steht die Bestimmung der Kriterien zur Unterscheidung zwischen entschädigungspflichtigen und entschädigungslosen Eigentumsbeeinträchtigungen, die in Regeln gefasst werden. Die Analyse berücksichtigt umfassend die höchstrichterliche Judikatur sowie Lehrmeinungen und schließt zahlreiche unveröffentlichte Bundesgerichtsentscheide ein. Ein Sach- und Urteilsregister erleichtert die Nutzung des Werkes. Der Verfasser, Dr. iur. Enrico Riva, ist Fürsprecher in Bern und hat sein Studium 1979 in Bern mit dem Doktorat abgeschlossen. Von 1982 bis 1984 war er Stipendiat des schweizerischen Nationalfonds an der Harvard Law School und habilitierte sich 1989 an der Universität Bern für Staats- und Verwaltungsrecht.

      Hauptfragen der materiellen Enteignung
    • Wohlerworbene Rechte - Eigentum - Vertrauen

      Dogmatische Grundlagen und Anwendung auf die Restwassersanierungen nach Art. 80 des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes

      Die wohlerworbenen Rechte muten wie ein Überbleibsel vergangener Zeiten in unserer Rechtsordnung an. Dass bestimmte vermögenswerte Positionen Privater gegenüber dem Staat einen nahezu absoluten Schutz beanspruchen können, wird von der Wissenschaft in Frage gestellt. Wohlerworbene Rechte sind jedoch sowohl in der aktuellen Gesetzgebung - im Wasserrechtsgesetz und im Gewässerschutzgesetz - als auch in der Rechtsprechung präsent. Die Rechtsanwendung muss sich mit ihnen auseinandersetzen. Die Untersuchung setzt sich zwei Ziele. Sie will zum einen die Dogmatik der wohlerworbenen Rechte aufarbeiten und klären, in welchem Ausmass die diesen Rechten zugesprochenen Eigenschaften - Gesetzesfestigkeit und Entschädigungsanspruch bei Beschränkung oder Entzug - sich begründen lassen. Die gewonnenen Ergebnisse werden sodann auf die Vorschriften über die Restwassersanierung übertragen. In Art. 80-83 des Gewässerschutzgesetzes hat der Bundesgesetzgeber die Sanierung jener Gewässerabschnitte angeordnet, die durch Wasserentnahmen wesentlich beeinflusst sind. Untersucht wird, wie weit die Sanierungen zu gehen haben und wo die Grenze zwischen entschädigungslosen und entschädigungspflichtigen Massnahmen verläuft. Ein Urteils- und ein Sachregister erleichtern die Benützung des Buches.

      Wohlerworbene Rechte - Eigentum - Vertrauen