Plus d’un million de livres, à portée de main !
Bookbot

Friedhelm Hase

    Verfassungsgerichtsbarkeit und politisches System
    Sozialversicherung und Familie zwischen sozialem Ausgleich und staatlicher Verantwortung
    Versicherungsprinzip und sozialer Ausgleich
    • Versicherungsprinzip und sozialer Ausgleich

      Eine Studie zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen des deutschen Sozialversicherungsrechts

      Die vorherrschende Auffassung in der juristischen Literatur und Rechtsprechung betrachtet Sozialversicherung als eine 'echte Versicherung', die sich von der Privatversicherung durch ihr Regelwerk unterscheidet. Dieses ist nicht nur auf 'versicherungstechnische' Kalküle ausgerichtet, sondern auch auf das Prinzip des 'sozialen Ausgleichs'. Sozialversicherung wird als System gesehen, das Elemente des privaten Sektors und staatlich verantworteter 'Umverteilung' sowie 'Solidarität' vereint. Diese Sichtweise wird der sozialen Vorsorge jedoch nicht gerecht, da sie nicht auf private Sicherungsformen zurückgeführt werden kann. Die staatliche Gesetzgebung hat durch die Schaffung verschiedener Sozialversicherungssysteme spezifische Kapazitäten des öffentlichen Rechts genutzt, um erwerbstätigen Personen Schutz vor existenziellen Gefahren zu bieten, die im Privatrecht nicht erreichbar sind. Dies bedeutet, dass die Mobilisierung sozialversicherungsrechtlichen Zwangs verfassungsrechtlich nur legitimiert werden kann, wenn der Einzelne typischerweise überlastet ist. Zudem müssen aus der praktischen Anwendung des Sozialversicherungsrechts verfassungsrechtliche Konsequenzen gezogen werden. Freiheitseinbußen und Belastungen, die durch das Recht der sozialen Vorsorge entstehen, müssen durch Absicherungsvorteile für die Versicherten und deren Angehörige sowie durch eine Vermehrung persönlicher Freiheit ausgeglichen werden.

      Versicherungsprinzip und sozialer Ausgleich