Bauleitplanung und Baugenehmigung in der Europäischen Union
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Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft Nr. 851337/EWG vom 27. Juni 1985 zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Vorhaben wurde durch die Richtlinie Nr. 97111/EG am 3. März 1997 geändert. Diese Änderungsrichtlinie musste bis zum 14. März 1999 in die nationalen Rechtsordnungen überführt werden, was jedoch bis zum 31. August 1999 nicht in allen Mitgliedstaaten geschah. In Deutschland ist die Umsetzung der Änderungsrichtlinie ebenfalls noch nicht erfolgt, sodass sie seit dem 15. April 1999 unmittelbar gilt. Darüber hinaus hat der Rat der Europäischen Union einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vorgelegt. Die Kompetenz des Rates zur Erlass einer solchen Regelung wird jedoch in Frage gestellt, da befürchtet wird, dass die Einführung einer Plan-UVP zu unnötigen Verzögerungen und Kosten führen könnte. Das deutsche Verwaltungsrecht berücksichtigt Umweltbelange bereits ausreichend. Das Forschungsvorhaben zielt darauf ab, folgende Fragen zu klären: Wie wird die Novellierung der EU-Richtlinie zur Projekt-UVP in den Mitgliedstaaten umgesetzt, und wie beurteilen die Regierungen der Mitgliedstaaten a) die rechtliche Zulässigkeit und b) die Zweckmäßigkeit der Einführung einer Plan-UVP durch den Rat?
Seit dem Erscheinen der 4. Auflage im Jahr 2005 haben drei selbstständige Novellierungen des Baugesetzbuchs stattgefunden: die Novelle 2006 zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte mit Geltung ab 1.1.2007, die Novelle 2011 durch das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden mit Geltung ab 30.7.2011 und die Novelle 2013 zur Förderung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts, überwiegend mit Geltung ab dem 20.9.2013. Die hieraus erwachsenen Änderungen und Ergänzungen werden in der Neuauflage zusammen mit weiteren Neuerungen einzelner Paragraphen durch andere Gesetze aufgearbeitet und durch eine Einführung in die Grundzüge des Öffentlichen Rechts ergänzt. Neueste Rechtsprechung und Literatur sind eingearbeitet. Das Handbuch stellt sämtliche Instrumente des Baugesetzbuchs vor. Es wendet sich gleichermaßen an Baurechtsspezialisten wie auch an Nicht-Juristen.