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Claus Wilhelm Canaris

    1 juillet 1937 – 5 mars 2021
    Die Umsetzung von zivilrechtlichen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft in Italien und Deutschland
    Kontinuität im Wandel der Rechtsordnung
    El sistema en la jurisprudencia
    Schuldrechtsmodernisierung
    Pensiero sistematico e concetto di sistema nella giurisprudenza sviluppati sul modello del diritto privato tedesco
    Methodenlehre der Rechtswissenschaft
    • Dieses Buch, das Standardwerk der juristischen Methodenlehre, stellt in einem historisch-kritischen Teil die Entwicklung der Rechtstheorie und der juristischen Methodenlehre in Deutschland in ihren wichtigsten Vertretern seit Savigny dar. Es behandelt sodann die Lehre vom Rechtssatz, die Bildung des rechtlichen Sachverhalts und die hierfür erforderlichen Beurteilungen, die Methoden der Gesetzesauslegung und der richterlichen Rechtsfortbildung, endlich die Begriffs- und Systembildung in der Jurisprudenz. Die jetzt vorliegende 6. Auflage berücksichtigt die seit der Vorauflage erschienene umfangreiche Literatur und nimmt zu ihr Stellung. Weiter werden durch die Überarbeitung ein höheres Maß an Geschlossenheit und Verständlichkeit erreicht. Die Ausführungen werden durch zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung, vor allem des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, verständlich und für die Praxis fruchtbar gemacht. Der Autor zeigt, daß die Jurisprudenz Methoden eines „wertorientierten“ Denkens entwickelt hat, die es ihr erlauben, auch da, wo notwendig Wertungen in die juristische Beurteilung einfließen, diese wenigstens bis zu einer gewissen Grenze nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.

      Methodenlehre der Rechtswissenschaft
    • Das traditionsreiche, bereits seit 1958 stattfindende Karlsruher Forum als Diskussionsrunde bedeutender Juristen (Lehrende, oberste Richter, Vertreter von Ministerien und Versicherern) aus dem In- und Ausland, ist unter den juristischen Fachveranstaltungen längst eine Institution. Im Jahre 2002 stand das Thema Schuldrechtsreform auf der Tagesordnung. Damit ging es um ein Gesetzesvorhaben, das nach langer und kontroverser Diskussion im Jahr 2001 vom Gesetzgeber durchgesetzt wurde. Entsprechend lebendig waren die Beiträge und die anschließende Diskussion während des Karlsruher Forums, die in diesem Band abgedruckt sind. Das Grundlagenreferat hielt Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Claus-Wilhelm Canaris, München, zum Thema „Die Neuregelung des Leistungsstörungs- und des Kaufrechts - Grundstrukturen und Problemschwerpunkte“, den zweiten Vortrag Prof. Dr. Manfred Wolf, Frankfurt/Main, zum Thema „Bedeutung und Funktion des AGB-Rechts und der AGB in einem neuen Umfeld“ Prof. Dr. Egon Lorenz, Mannheim, der als Leiter des Karlsruher Forums und Hauptschriftleiter der Zeitschrift „Versicherungsrecht“ des Verlags durch die Tagung führte, mahnte Befürworter und Gegner der Schuldrechtsreform zur konstruktiven Zusammenarbeit an: „Alle müssen die Reform nun wollen.“

      Schuldrechtsmodernisierung
    • Der Tagungsband enthält die Vorträge eines Symposions, das am 26. Mai 2000 in München als gemeinsame Veranstaltung des Instituts für Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München und des Centro per la Ricerca e l'Insegnamento del Diritto Privato Europeo der Universität Verona abgehalten wurde. Die Autoren analysieren rechtsvergleichend die Umsetzung wichtiger zivilrechtlicher Richtlinien der EG am Beispiel von Deutschland und Italien. Dabei stehen nicht die Fragen der richtlinienkonformen Auslegung oder Rechtsanwendung im Vordergrund, sondern die bislang kaum erörterten Probleme der Rechtsangleichung, die sich aus divergierenden Umsetzungsgesetzen der Mitgliedstaaten innerhalb der durch die Richtlinien gewährten Spielräume ergeben. Angesichts der fortschreitenden EU-weiten Angleichung selbst der Kernbereiche des Privatrechts, die bislang durchweg mit dem Instrument der Richtlinien betrieben wird, kommt diesem Aspekt besondere Bedeutung zu. Der Band leistet dadurch einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung des Europäischen Privatrechts.

      Die Umsetzung von zivilrechtlichen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft in Italien und Deutschland
    • Grundrechte und Privatrecht

      Eine Zwischenbilanz. Stark erweiterte Fassung des Vortrags gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 10. Juni 1998

      • 98pages
      • 4 heures de lecture

      Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.

      Grundrechte und Privatrecht