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Hannelore Brunhöber

    Die Bundesrepublik Deutschland
    Das Weisungsrecht im Arbeitsverhältnis
    Das gilt für die befristeten Arbeitsverträge ab 2001
    Das bringt das neue Betriebsverfassungsgesetz
    • Das neue Betriebsverfassungsgesetz hat neue Betriebsratsstrukturen, neue Aufgabenkataloge und neue Wahlvorschriften mit sich gebracht. So wird es künftig einen unternehmenseinheitlichen Betriebsrat, Spartenbetriebsräte und zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Gremien (Arbeitsgemeinschaften) geben, womit den veränderten Verhältnissen bei Unternehmen Rechnung getragen wird. Die Mitbestimmungsrechte sind etwa zur Gruppenarbeit, zur betrieblichen Bildung und zum betrieblichen Umweltschutz erweitert worden. Das Wahlverfahren wurde vor allem für Klein- und Mittelbetriebe vereinfacht. Dem dient auch die neue Wahlordnung, die rechtzeitig für die kommenden (regulären) Betriebsratswahlen im März-Mai 2002 für die Praxis in die Erläuterungen einbezogen wird. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den kommenden Wahlen gelassen entgegen sehen. Für Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeiter in Personalabteilungen und Betriebsräte.

      Das bringt das neue Betriebsverfassungsgesetz
    • Das Beschäftigungsförderungsgesetz ist zum Jahresende 2000 ausgelaufen. Jetzt liegen neue Regelungen vor, auf die sich die Personalabteilungen einstellen müssen. Welche Formen befristeter Arbeitsverhältnisse sind möglich und welche Zulassungsvor-aussetzungen müssen eingehalten werden? Welche neuen Sachgründe für Befristungen werden anerkannt und welche Gründe hat die Rechtsprechung entwickelt? Fragen über Fragen, die die vorliegende Broschüre fundiert und gut verständlich beantwortet. Vertragsmuster bieten Hilfe für die Praxis, und Hinweise auf Rechtsstreitigkeiten und auf die neuen gesetzlichen Grundlagen runden die Darstellung ab. Für Personalleiter, Führungskräfte mit Personalverantwortung, Inhaber, Geschäftsführer und Betriebsräte

      Das gilt für die befristeten Arbeitsverträge ab 2001