Die Zahl älterer Häftlinge steigt in Schweizer Strafanstalten zunehmend. Erklären lässt sich diese Tendenz zum Teil mit der demografischen Entwicklung. Aber auch das politische Klima trägt dazu bei: Bei ihrer Verurteilung oder während des Vollzugs als gefährlich bewertete Straftäter werden aus dem Massnahmen- oder Strafvollzug kaum je entlassen und sind oft bis zu ihrem Lebensende eingesperrt. Zudem werden zu Freiheitsstrafen Verurteilte viel weniger häufig als früher nach Zweidritteln des Vollzugs bedingt entlassen. All dies lässt die Aufenthaltsdauer der über Sechzigjährigen ansteigen. Wie verfährt man mit alternden Häftlingen? Wie erfahren sie ihren Lebensabend hinter Gittern? Welche Konsequenzen hat diese Entwicklung auf Vollzugskonzepte und das Personal? Die Tagung 2012 der Fachgruppe 'Reform im Strafwesen', deren Referate hier publiziert werden, warf zunächst einen Blick auf die Veränderungen beim alternden Menschen in der Freiheit wie im Gefängnis. Danach folgten Erfahrungsberichte aus dem Vollzug in spezialisierten Abteilungen für Senioren. Dem schlossen sich ethische Reflexionen über das Altern und den Tod hinter Gittern an. Und zuletzt wurde die Frage nach der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten gestellt.
Franz Riklin Ordre des livres






- 2014
- 2012
Gefängnismedizin und Strafjustiz
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Die medizinische Versorgung unter Haftbedingungen stellt für die Länder des Europarates eine grosse Herausforderung dar. Dies gilt insbesondere auch für die Schweiz. Der föderale Staatsaufbau, der den 26 Kantonen die Zuständigkeit im Bereich der Vollstreckung und des Vollzugs der strafrechtlichen Sanktionen sowie für das öffentliche Gesundheitswesen zuweist, macht die Vollzugsmedizin in unserem Lande zu einem Buch mit sieben Siegeln. Deshalb widmete sich die Tagung 2011 der Fachgruppe 'Reform im Strafwesen' dem Thema Gefängnismedizin. Neben juristischen Fragen, welche sich auf dem Spannungsfeld zwischen Medizin- und Vollzugsrecht ergeben, stehen medizinethische Überlegungen im Vordergrund. Schliesslich gilt es über Standards im Rahmen der Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug zu diskutieren. Dabei kommen insbesondere auch Fachleute aus der Praxis zu Wort.
- 2011
Strafe muss sein. Dieser gesellschaftspolitische und pädagogische Leitsatz begleitet die Menschheit seit Urbeginn. Das Fehderecht wurde im frühen Mittelalter durch das bereits im Alten Testament festgehaltene 'ius talionis' eingeschränkt. Die Sippe des Opfers durfte zwar weiterhin gegenüber der Sippe des Täters Fehde üben, jedoch durfte diese nicht mehr über das erlittene Übel hinausgehen. Dieser Gedanke, die Strafe in Bahnen zu lenken, wurde weiter entwickelt. Seit der Aufklärung ist das Strafrecht Aufgabe des Staates, die Ausübung privater Rache wurde verboten. Die Folter ist als legitimes Mittel des Strafprozesses abgeschafft worden und grausame Strafen sind verpönt. Die Humanisierung der Bestrafung fand einen ersten Höhepunkt mit dem Durchbruch der Freiheitsstrafe als Allerweltsheilmittel der Strafjustiz. Heute soll die dazumal als Wunderwaffe gepriesene Freiheitsstrafe nur noch dann eingesetzt werden, wenn keine andere mildere Bestrafung ausreicht, den Täter vor der Begehung von weiteren Delikten abzuhalten. Genügen die neuen Sanktionsformen noch, um Kriminalität wirksam zu bekämpfen und die Bürger vor Straftaten zu schützen? Oder sind wirklich härtere Strafen notwendig, um den Schutz der Gesellschaft zu gewährleisten? Diese Fragen hat die Tagung der Caritas Fachgruppe 'Reform im Strafwesen' im Jahr 2010 beleuchtet.
- 2010
Die Faszination der Konzepte des 'Risk Assessment'und des 'Risk Management' hat auch die Strafrechtspflege in der Schweiz erreicht. Im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe einiger Kantone ist die 'Risikoorientierung' bereits zur prägenden Leitidee geworden. Der vorliegende Band versammelt die Referate einer im Herbst 2009 durchgeführten Tagung, welche das Ziel verfolgte, eine diesbezügliche Standortbestimmung vorzunehmen. Er berichtet vorab über den Umgang mit 'Strafgefangenen als Risiken' in vier Kantonen, die dazu verwendeten theoretischen und methodischen Grundlagen und deren Umsetzung in der Praxis. Vier weitere Beiträge befragen die 'Risikoorientierung' aus strafrechtlicher und ethischer Sicht sowie aus der Perspektive der Sozialen Arbeit und der europäischen Kriminalpolitik. Die Beiträge vermitteln insgesamt einen aktuellen Überblick über die sich in diesem Zusammenhang stellenden Grundfragen: Stellen die neuen Methoden einen weiteren Schritt zur Professionalisierung des Strafvollzugs und der Bewährungshilfe dar oder umgekehrt ein Risiko für eine integrativ ausgerichtete Strafrechtspflege? Stehen die beiden Ansätze in einem inhärenten Widerspruch oder kann eine konsequente 'Risikoorientierung' integrative Bestrebungen sogar unterstützen?
- 2010
Was ist uns das Strafwesen wert? Diese Frage kann von zwei Seiten her angegangen werden. Angesichts der Dauerdiskussion über gebotene staatliche Spar-anstrengungen kann man sich einerseits fragen, was das Strafwesen maximal kosten darf, ob und wo es Sparpotentiale gibt und wo allenfalls aus ethischer Sicht Grenzen bestehen oder kontraproduktive gesellschaftsschädliche Wirkungen erzeugt werden. Andererseits kann man sich positiv die Frage stellen, was das Strafwesen kosten soll, wenn man an seinen Wert für die Gesellschaft und deren Stabilität denkt. Der vorliegende Band enthält den Text von Referaten einer im Herbst 2008 durchgeführten Tagung zu dieser Thematik. Einerseits berichten zunächst Praktiker der Polizei, der Strafverfolgung, der Gerichte, des Jugendstrafrechts, der Verteidigung und des Straf- und Massnahmenvollzugs über ihre Erfahrungen. Ferner äussert sich eine prominente Politikerin und eine Strafrechtslehrer aus politischer bzw. strafrechtlicher und rechtsphilosophischer Sicht zum Thema. Abgerundet wird der Tagungsband durch zwei Aufsätze zu Spezialthemen, die eng mit der Kostenfrage liiert sind, dem Electronic Monitoring und der Privatisierung des Strafvollzugs.