Kloster Weihenberg und die Weihenbergmühle
Ein 1145 gegründeter Konvent legte die Grundlagen für eine der führenden Holzgroßhandlungen Süddeutschlands






Ein 1145 gegründeter Konvent legte die Grundlagen für eine der führenden Holzgroßhandlungen Süddeutschlands
Die Augustinusregel und andere normative Texte konnten in den Stiften der Augustiner-Chorherren nur dann erfolgreich als Leitlinien für das gemeinschaftliche Leben dienen, wenn ihre Einhaltung durch äußere und interne Reforminstanzen überwacht und durchgesetzt wurde. Über diese grundlegende lokale Funktion hinaus waren Normen und Reformen aber auch als stiftsübergreifend verbindender Faktor wirksam und formten so Verfassung und Selbstverständnis der nicht ordensmäßig organisierten Regularkanoniker. Die vorliegende Studie untersucht diesen Einfluß am Beispiel der drei ostschwäbischen Stifte Hl. Kreuz und St. Georg in Augsburg sowie St. Georg und Maria in Wettenhausen; sie würdigt so die historische Bedeutung des in Deutschland seit der Säkularisation weitgehend vergessenen Ordens der regulierten Chorherren vom hl. Augustinus.
Das in dem reizvollen Ort Edelstetten in Schwaben gelegene Schloss blickt auf eine ereignisreiche Geschichte zurück. Ehe es durch Kauf in das Eigentum der Fürsten Esterházy de Galántha überging, dienten das stattliche Barockgebäude und seine Vorgängerbauten über Jahrhunderte als Sitz eines sogenannten frei-weltlichen adeligen Damenstifts. Diese Einrichtung ging auf die Gründung einer klösterlichen Frauengemeinschaft in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts zurück. Ihr heutiges Erscheinungsbild als architektonische Einheit verdankt die Anlage vor allem den Baumaßnahmen zwischen 1682 und 1712, bei denen sowohl das Stift als auch die unmittelbar benachbarte Kirche neu errichtet wurden. Als das Stift 1803 infolge der Säkularisation aufgehoben wurde, gingen seine Gebäude und Besitzungen zunächst an den belgischen Fürsten Charles Joseph de Ligne, der sie bald an Fürst Nikolaus II. Esterházy veräußerte. So wurde aus dem ehemaligen Stift das fürstliche Schloss Edelstetten. Nicht nur dessen Gebäude, sondern auch die in den Komplex eingebundene Kirche mit ihrer bekannten Barockkrippe und ihrer Heilig-Grab-Darstellung im Hochaltar sowie die ebenfalls im Ort gelegene Michaelskapelle sind von der Stifts- und Schlossgeschichte beeinflusst. In der vorliegenden Veröffentlichung zeichnet Bernhard Brenner diese historische Entwicklung nach und informiert über die Architektur und Ausstattung dieser Bauwerke.
Das historische Allgäu war noch nie eine geographisch klar abgegrenzte Einheit, auch keine sprachliche. Erst recht war es kein herrschaftlich einheitlicher Raum. Dies spiegelt sich sehr deutlich in den ländlichen Rechtsquellen, die besonders im Osten für Personengruppen gültig waren, die einem Grundherrn unterstanden, dem Kloster St. Mang in Füssen, dem Hochstift Augsburg oder dem Kloster Stams in Tirol. Aber auch hier ragen interessante Sonderfälle heraus, wie Seeg und besonders Pfronten mit alten Freiheitsüberlieferungen. Im Westen, dem alten Herrschaftsgebiet des Klosters St. Gallen, decken sich territorial-gemeindliche und herrschaftliche Strukturen fast völlig. Im Oberallgäu, das nach Ablösung alten Klosterbesitzes (St. Ulrich und Afra in Augsburg, Allerheiligen in Schaffhausen) östlich der Iller zu einer staatlichen Einheit unter dem Hochstift Augsburg zusammenwuchs, sind spätestens ab dem 16. Jahrhundert die Dorfgemeinden die Bezugsräume, gleichzeitig territoriale Einheiten. Jene Dorfordnungen, die noch im 15. Jahrhundert entstanden oder überliefert sind, dürften wegen ihres teilweise archaischen Inhalts auf historisches, daneben auch wegen ihres sprachlichen Übergangsstadiums zur Diphthongierung auf sprachgeschichtliches Interesse stoßen.
Sie waren keine Kriegsfreiwilligen. Sie zogen den Waffenrock an, wie das Gesetz es befahl. Sie schrieben auf, was sie erlebten - auf den Schlachtfeldern an der Somme (Max Donnerhack, Jahrgang 1876), in der größten Panzerschlacht der Geschichte (Rudolf Donnerhack, Jahrgang 1903), und beim Drill in einem Grenzausbildungsregiment (Wolf Donnerhack, Jahrgang 1952). Ergänzt werden diese Aufzeichnungen durch eine Artikelsammlung (Feuersturm - Die Fastnachtsfeier des Todes am 13./14. Februar 1945 in Dresden) sowie einen Anhang (Fälscher am Werk - Bilder einer Ausstellung) zur Anti-Wehrmachts-Ausstellung und eine einzigartige Dokumentation (Forderungen ohne Ende - Fragen und Fragmente) zu einem besonders brisanten Thema: Vom Stillen Krieg gegen Deutschland. Ein einzigartiges Zeitdokument!
Zu den Auswirkungen herrscherlicher Städtepolitik auf die Entwicklung der schwäbischen Städtelandschaft im ausgehenden Mittelalter
Welche Auswirkungen herrscherliche Städtepolitik auf die Urbanisierung einer Region haben konnte, zeigt die vorliegende Studie am Beispiel der Maßnahmen Ludwigs des Bayern (1314–1347) im ostschwäbischen Raum. „Urbanisierung“ steht dabei für den funktionalen Ausbau der einzelnen Städte und ihre Entwicklung zu zentralen Orten im Hinblick auf ihre politische, verwalterische oder wirtschaftliche Bedeutung. Dazu wird zunächst die jeweilige Situation in den Reichsstädten, den Städten im Einflußbereich des Herzogtums Oberbayern und den Kleinstädten im Gefüge von Territorialherrschaften untersucht. Zugleich meint der Begriff aber auch die Durchdringung der gesamten Region mit urbanen Zentren und darauf aufbauend die Entstehung einer differenzierten und in sich vielfältig vernetzten Städtelandschaft.
Trotz seiner geographischen Geschlossenheit und der dominierenden Stellung der Grafschaft Oettingen war das Ries – nicht zuletzt durch die herrschaftliche Aufspaltung in Teilgrafschaften und die Einbindung ehemals adeliger und geistlicher Besitzungen – in seiner historischen Entwicklung eine heterogene Landschaft. Die Bemühungen der Grafen (und Fürsten) von Oettingen um ein rechtliches Ordnungssystem „vor Ort“ spiegeln sich in der Vielfalt der hier edierten ländlichen Rechtsquellen wider. Die im Zeitraum vom 14. bis zum 18. Jahrhundert entstandenen Texte geben einen detaillierten Einblick in die dörfliche Lebenswelt seit dem ausgehenden Mittelalter. Zugleich sind sie Ausdruck des zunehmenden Einflusses auf die Dorfgemeinde und des Bemühens um die Straffung und Zentralisierung der Herrschaftsorganisation im Dorf – der niedrigsten, aber wichtigen administrativen Ebene