Karlheinz Boujong Livres






Dieser umfassende Kommentar zum OWiG behandelt praxisrelevante Fragen auf wissenschaftlichem Niveau und bietet leicht verständliche Lösungsvorschläge, auch in Bereichen ohne bestehende Gerichtsentscheidungen. Er trägt zur Weiterentwicklung der Dogmatik des Ordnungswidrigkeitenrechts, insbesondere des materiellen Teils, bei. Die Kommentierung der Vorschriften erfolgt so, dass sie für verschiedene Benutzergruppen verständlich ist und Querverbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten, wie dem Straf- und Strafprozessrecht, aufzeigt. Der Anhang enthält bundesrechtliche Regelungen, auf die das OWiG verweist, sowie zahlreiche landesrechtliche Zuständigkeitsvorschriften. Die Neuauflage berücksichtigt alle Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur bis Anfang 2000, einschließlich der großen OWiG-Novelle vom 26. Januar 1998, die mehr als 30 Paragraphen betrifft und die Vereinfachung und Beschleunigung des Bußgeldverfahrens zum Ziel hat. Zudem werden Änderungen durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption und das Justizmitteilungsgesetz sowie das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG) behandelt. Die Verfasser sind erfahrene Richter, Staatsanwälte und Strafrechtslehrer, die eng mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten verbunden sind und somit umfassende Expertise einbringen.
Im 1. Band werden die Bestimmungen zum Handelsstand (§§ 1-104a) behandelt, einschließlich des Kaufmannsbegriffs, der Firma, Prokura, Handlungsvollmacht und Handelsvertreterrecht. Zudem werden die Handelsgesellschaften oHG und KG sowie die stille Gesellschaft kommentiert. Der Band schließt mit dem Bilanzrecht des HGB ab und bietet ergänzende Ausführungen zum Konzernrecht der Personenhandelsgesellschaften, zur GmbH & Co. KG, zur Publikumsgesellschaft und zur Investment-KG. Die 5. Auflage berücksichtigt umfassende Reformen, darunter das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) mit einer Neustrukturierung der §§ 105 ff. HGB, das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs-RL (DiRUG) mit Änderungen im Registerrecht (§§ 8 ff. HGB) und im Bilanzrecht, sowie das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) mit Änderungen im Bilanzrecht. Auch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) und das Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2021/2101 zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen werden behandelt. Die umfassende Auswertung der seit der letzten Auflage ergangenen Rechtsprechung und Literatur ist ebenfalls enthalten. Die Zielgruppe umfasst Juristinnen und Juristen, die sich mit Handels-, Bank- und Wirtschaftsrecht befassen, darunter Rechtsanwälte, Richter, Rechtslehrer, Unternehmens- und Bankjuristen, Notare sowie Ministerialbeamte und Wirtschaftsprüfer.
Handelsgesetzbuch Gesamtwerk
In 2 Bänden
Im 1. Band werden die Bestimmungen zum Handelsstand (§§ 1-104a) behandelt, einschließlich des Kaufmannsbegriffs, der Firma, Prokura, Handlungsvollmacht und Handelsvertreterrecht. Zudem werden die Handelsgesellschaften oHG, KG und die stille Gesellschaft kommentiert. Der Band schließt mit dem Bilanzrecht des HGB ab und bietet ergänzende Ausführungen zum Konzernrecht der Personenhandelsgesellschaften, zur GmbH & Co. KG, zur Publikumsgesellschaft sowie zur Investment-KG. Die 5. Auflage berücksichtigt umfangreiche Reformen, darunter das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das umfassende Änderungen der §§ 105 ff. HGB mit sich bringt, sowie das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs-RL (DiRUG), das zahlreiche Änderungen im Registerrecht (§§ 8 ff. HGB) und Bilanzrecht beinhaltet. Weitere relevante Gesetze sind das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) und das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG). Zusätzlich wird die seit der letzten Auflage ergangene Rechtsprechung und Literatur umfassend ausgewertet. Die Zielgruppe umfasst Juristinnen und Juristen, die im Handels-, Bank- und Wirtschaftsrecht tätig sind, darunter Rechtsanwälte, Richter, Rechtslehrer, Unternehmens- und Bankjuristen, Notare, Ministerialbeamte sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.