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Klaus Burger

    Chronik der Stadt Gilgenburg, Kreis Osterode
    "Denen von milder Gunst des Schicksals kein wohlgeordnetes Familienleben vergönnt war"
    Das Verfassungsprinzip der Menschenwürde in Österreich
    Christoph Kolumbus
    Kloster Götschendorff
    Mindfulness
    • Es ist das einzige Kloster der Berliner Diözese der Russisch-Orthodoxen Kirche: das Kloster Götschendorf. Der Russland-Journalist Norbert Kuchinke stieß auf seiner Suche nach einem Standort für ein von ihm geplantes russisch-orthodoxes Kloster in der Nähe Berlins auf das Gelände. Nach anfänglichem Zögern der einheimischen Verantwortlichen halfen schließlich Kontakte in die Potsdamer Staatskanzlei und die Fürsprache von Pfarrer Horst Kasner, Vater der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, aus Templin bei der Verwirklichung des Projekts. Der Macher vor Ort ist Abt Daniil Irbits. Mit vielen Farbbildern beschreibt das Buch Vergangenheit und Gegenwart des Klosters sowie des Herrenhauses, welches einst auch der Nazi-Politiker und Kriegsverbrecher Hermann Göring nutzte.

      Kloster Götschendorff
    • Diese Arbeit wurde mit dem Leopold Kunschnak Preis 2003 ausgezeichnet. Der Autor begründet das Prinzip der Menschenwürde für Österreich als absolutes und unabänderliches Grundrecht. Methodisch wird der Weg der Verfassungsinterpretation im Spannungsfeld der Positivität und Präpositivität, der Auslegung und Rechtsfortbildung, gewählt. Eckpfeiler der Begründung des Prinzips der Menschenwürde sind geschriebene und ungeschriebene Verfassungsnormen und Verfassungsprinzipien, aus denen sich dieses Prinzip als jeweiliger Teil des Ganzen oder als dessen Kern darstellen lässt. Die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung wird dabei analysiert. Weiterhin wird der Begriff der Menschenwürde speziell Österreich betreffend umfassend und aktuell ausgelotet. Der Autor ist Richter in Bayern. Die Ausarbeitung nimmt deshalb an vielen Stellen Bezug auf die deutsche Rechtslage. Auch die neue Bundesverfassung der Schweiz ist Bezugspunkt der Erörterung.

      Das Verfassungsprinzip der Menschenwürde in Österreich
    • Als öffentliche Einrichtungen für Drei- bis Sechsjährige sind Kindergärten heute etwas Selbstverständliches und gelten als wichtige Ergänzung der familiären Erziehung. Ursprünglich nur zur Versorgung armer Kinder gedacht, um diese vor Verwahrlosung zu schützen, hängt die Entstehung von Bewahranstalten und Kindergärten im 19. Jahrhundert eng mit der Erwerbstätigkeit von Frauen zusammen. Die vorliegende Lokalstudie zeichnet diese Entwicklung am Beispiel der Stadt Freiburg im Breisgau nach: Bürgerliche und kirchliche Vereinigungen sahen die Gründung solcher Einrichtungen aus sozialen wie pastoralen Motiven als ihre Aufgabe an. Nach 1900 zeigte der Staat zunehmendes Interesse an der öffentlichen Kleinkinderbetreuung. Um die eigene Position zu behaupten schlossen sich die Anstaltsträger in Verbänden zusammen. Eine besondere Rolle spielte in Freiburg dabei der Deutsche Caritasverband. Besondere Aufmerksamkeit widmet die Untersuchung der Kleinkinderfürsorge im Nationalsozialismus. Die quellenreiche und durch Zeitzeugenberichte ergänzte Studie vergleicht rund sechzig Freiburger Kindergärten und Bewahranstalten hinsichtlich Einrichtungstyp, Finanzierung und Trägerstruktur. Deutlich wird im Spiegel einer Stadt der Wandel öffentlicher Kleinkindererziehung in einem Jahrhundert. Klaus Burger, Historiker, beschäftigt sich mit der Lokalgeschichte Freiburgs und sozial- und alltagsgeschichtlichen Fragestellungen.

      "Denen von milder Gunst des Schicksals kein wohlgeordnetes Familienleben vergönnt war"
    • Das Anliegen dieses Buches ist, Problemfälle aus der gefäßchirurgischen Praxis darzustellen und die Bewältigung dieser Grenzsituationen aufzuzeigen. Schwerpunkte sind die Indikationen zum operativen Vorgehen bei Verschlußprozessen im Bereich der Karotisstrombahn, der Nieren- und Viszeralarterien und die praktisch inoperablen arteriellen Gefäßverschlüsse amputationsbedrohter Extremitäten. Die rechtliche Absicherung dieser in Grenzsituationen notwendigen und möglichen operativen Eingriffe behandelt das Buch im zweiten Themenkomplex, der folgerichtig die juristischen Aspekte für den Chirurgen darstellt.

      Grenzfälle aus der gefässchirurgischen Praxis