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Wolfgang Wittmann

    Betreuung und Kontrolle von gefährlichen Straftätern
    Elektronische Überwachung gefährlicher Täter und Umgang mit besorgten Bürgern
    Krise der sozialen Gerechtigkeit - Herausforderung für Kriminalpolitik und soziale Arbeit mit Straffälligen
    Wichtige Krankheiten und Schädlinge im Zierpflanzenbau
    Rund um Linz
    Österreichisches Hit-Lexikon
    • Rund um Linz

      Die schönsten Wanderungen im Herzen Oberösterreichs. 67 Touren mit GPS-Tracks

      Linz ist berühmt für Kultur und Kunst und steht für eine gekonnte Mischung aus Entspanntheit und Lifestyle. Dazu trägt insbesondere der ausgeprägte Naturgenuss in und um die grüne Donaustadt bei. Spannende Stadtwanderwege leiten zu geschichtsträchtigen Plätzen, zahlreiche Wanderwege führen vom Zentrum direkt in die umliegenden Wälder und Hügellandschaften. Der Rother Wanderführer »Rund um Linz« präsentiert die schönsten Wanderungen, die noch dazu alle ganz ohne Auto erreichbar sind. Die Region rund um Linz hat für jeden etwas zu bieten: Von der Schlögener Schlinge im Westen bis zum Strudengau im Osten, vom Mühlviertel im Norden bis hin ins Traunviertel reicht das Wandergebiet in diesem Rother Wanderführer. Er lässt nicht nur die beliebten Highlights rund um die oberösterreichische Landeshauptstadt im Einzugsgebiet der mächtigen Donau und ihrer Nebenflüsse Traun und Enns sowie der Steyr erkunden, sondern führt auch in ruhige und oftmals selbst bei Einheimischen unbekannte Ecken. Die Stadt selbst punktet mit viel Grün: Parks, Naturschutzgebiete, der Pöstlingsberg hoch über Linz und natürlich die Donau, die mitten durch das Zentrum fließt, bieten viele herrliche Wandermöglichkeiten direkt vor der Haustür. Die 67 Wanderungen, die der Rother Wanderführer »Rund um Linz« vorstellt, sind alle mit dem ÖPNV bei einer maximalen Anfahrtszeit von etwa einer Stunde erreichbar. Sämtliche Touren sind zu jeder Jahreszeit möglich und bieten immer neue reizvolle Ausflugsziele. Sie verlaufen auf gut instand gehaltenen Pfaden und Feld- und Waldwegen und sind alle eher einfach. Jede Wanderung wird mit allen wichtigen Angaben, zuverlässigen Wegbeschreibungen, Karten mit eingezeichnetem Routenverlauf und aussagekräftigen Höhenprofilen vorgestellt. GPS-Tracks stehen zum Download von der Internetseite des Rother Bergverlags bereit.

      Rund um Linz
    • Resozialisierung ist ein Gebot der Menschenwürde und des Sozialstaats, was die 21. Bundestagung des DBH-Fachverbandes vom 19. bis 22. September 2012 in Darmstadt prägte. In diesem Materialienband werden die Grundsatzreden der Eröffnungsveranstaltung, gehalten von Heinz Cornel, Christoph Butterwegge, Michael Hartmann und Jürgen Borchert, dokumentiert. Die Krise der sozialen Gerechtigkeit stellt ein zentrales Problem für den Rechts- und Sozialstaat dar, insbesondere für die Soziale Arbeit mit Straffälligen und die Kriminalpolitik. Resozialisierung ist der Auftrag der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, der unter zunehmend belastenden Arbeitsbedingungen und schwierigen ökonomischen Verhältnissen zu leisten ist. Die Autoren untersuchen die Herausforderungen und Fragen, die sich aus diesen Bedingungen ergeben. Es wird betont, dass der Resozialisierungsprozess immer wechselseitig ist und nicht nur von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, sondern auch von der Fähigkeit, diese aktiv zu gestalten. Fehlen grundlegende Voraussetzungen für ein normales Leben, bleibt die soziale Kontrolle unzureichend, was die professionelle Hilfe einschränkt. Dies ist nicht im gesellschaftlichen Interesse, da die Gefahr besteht, dass Bestrafung als alleiniges Mittel der Kontrolle wieder in den Vordergrund rückt.

      Krise der sozialen Gerechtigkeit - Herausforderung für Kriminalpolitik und soziale Arbeit mit Straffälligen
    • Seit dem 1. Januar 2011 ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung von als gefährlich eingeschätzten Entlassenen aus dem Strafvollzug bundesweit zulässig. Diese gesetzliche Regelung schränkt die Bewegungsfreiheit der überwachten Personen in bestimmten „Gebots-“ und „Verbotszonen“ ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht haben auf die rechtswidrigen Zustände reagiert, was zur Entlassung von Sicherungsverwahrten führte. Dies führte oft zu Dauerobservationen durch Polizei und intensiver Begleitung durch soziale Dienste. Der Gesetzgeber reagierte mit einer Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung, einschließlich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Der Umgang mit gefährlich eingeschätzten Straftätern ist bereits seit Langem Praxis der sozialen Dienste, fand jedoch wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Die Beiträge behandeln Fragen der Menschenwürde, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, der persönlichen Freiheit und des Resozialisierungsgebots. Es werden juristische und kriminologische Aspekte sowie praktische Fragen des öffentlichen Umgangs und der sozialarbeiterischen Bewältigung thematisiert. Die Erfahrungen mit der hessischen „Elektronischen Fußfessel“ und die Situation in der Kleinstadt Marburg werden beleuchtet, ebenso der Umgang mit besorgten Bürgern. Zwei Bewährungshelfer schildern ihre Erfahrungen im Umgang mit gefährlichen Probanden und betonen die Notwendi

      Elektronische Überwachung gefährlicher Täter und Umgang mit besorgten Bürgern
    • Die Betreuung und Kontrolle von gefährlichen Straftätern nach der Haftverbüßung ist eine brisante Problematik, die aufgrund spektakulärer Einzelfälle immer wieder zu emotional aufgewühlten Diskussionen in Medien und Politik führt. Vor allem anlässlich schwerer Rückfälle einzelner Täter, die bereits einschlägig vorbestraft waren, sind dann auch in Deutschland überschießende Forderungen nach dauerhaftem Kriminalpolitik „Wegschließen“ oder weit drastischeren Maßnahmen vor allem mit Blick auf Sexualstraftäter zu hören. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren darauf meist in der Form reagiert, dass einschneidende Strafverschärfungen verabschiedet wurden. Fachlich fundierte Auseinandersetzungen über die angemessene Anwendung von Prävention und Repression bei gefährlichen Straftätern sind weit weniger spektakulär und erreichen die Öffentlichkeit nur selten. Für die Arbeit der Fachkräfte im Straf- und Maßregelvollzug, derder ambulanten Betreuung gilt dies noch weit mehr. Die Beiträge in diesem Band befassen sich mit Grundlagen, Voraussetzungen und Methoden der Betreuung und Kontrolle von gefährlichen Straftätern aus juristischer, sozialwissenschaftlicher und berufspraktischer Sicht. Sie geben zahlreiche Anregungen darüber, wie diese Arbeit vor dem Hintergrund hoher Erwartungen, wissenschaftlicher Befunde und praktischen Erfahrungswissens weiterentwickelt, differenziert und nachvollziehbar gestaltet werden kann.

      Betreuung und Kontrolle von gefährlichen Straftätern
    • Seit mehreren Jahren ist eine Diskussion über die Übertragung von Justizaufgaben auf freie Träger der Straffälligenhilfe und private Anbieter im Gange. Das Ergebnis ist weitgehend offen geblieben, so dass es nunmehr faktisch in einigen Bereichen und Regionen einzelne Modelle der Übertragung gibt und in anderen der Status quo erhalten blieb. In der Auseinandersetzung werden unterschiedliche Argumente vorgetragen, die einerseits von der Sensitivität gegenüber nichthoheitlich legitimierten Eingriffen getragen und von verfassungsrechtlichen Argumenten gestützt sind, andererseits solche, die Kosten-, Effektivitäts- und Flexibilitätsargumente vorbringen. In diesem Band sind Beiträge zum Thema versammelt, die die fach- und berufspolitische Diskussion widerspiegeln. Sie bilden das Spektrum in der mittlerweile unübersichtlich werdenden Menge an Publikationen und Stellungnahmen weitgehend ab. Die Beiträge erstrecken sich auf das Feld der Bewährungshilfe und des Strafvollzuges. Sie stammen von Vertretern verschiedener Bereiche, der Berufs- und Fachverbände, der Justizverwaltung, den Gewerkschaften und der Wissenschaft. Sie wurden teilweise zuerst als Redebeiträge auf Fachtagungen gehalten. Sie sollen einen Überblick vermitteln, wie aus unterschiedlicher Sicht heraus argumentiert und sich der Problematik angenähert wird.

      Privatisierung und Hoheitlichkeit in Bewährungshilfe und Strafvollzug