Martin Kurze Livres





In den Jahren 1997 und 1998 erprobte die dem Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein unterstellte gemeinsame Dienststelle Bewährungs- und Gerichtshilfe Flensburg ein neues kriminalpolitisches Konzept. Das vorliegende Heft resümiert die Ergebnisse der begleitenden wissenschaftlichen Erhebungen dieser Erprobung. Hierzu wurde umfangreiches, von den Fachkräften erhobenes Material zu den Tätigkeitsbereichen Gerichts- bzw. Bewährungshilfe ausgewertet. Es wird ergänzt durch die Erfahrungen, die die Bediensteten mit zentralen Aspekten der Reform wie der ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung der fachlichen Leitung der Anbindung des Dienstes an die Generalstaatsanwaltschaft gemacht haben und mit den Arbeitsweisen eines herkömmlich strukturierten LG-Bezirks verglichen.
Anhaltende Auseinandersetzungen über die Entwicklung und das Leistungsvermögen der Sozialen Dienste der Justiz führten zu diesem Endbericht eines bundesweiten Forschungsvorhabens. Erstmals wurde eine umfassende Bestandsaufnahme der ambulanten Sozialarbeit in der Justiz erstellt. Dabei werden zentrale Fragen untersucht: Werden die Möglichkeiten justitieller Sozialarbeit ausgeschöpft? Wie werden die bundesgesetzlich geregelten Aufgaben in den unterschiedlich strukturierten Sozialdiensten umgesetzt? Halten die betroffenen Berufsgruppen Veränderungen für notwendig, um unter besseren Bedingungen arbeiten zu können? In eigenständigen Kapiteln werden die Arbeitsfelder Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht behandelt. Hierbei werden Problemstellungen, Rahmenbedingungen, Arbeitsweisen sowie Erfahrungen und Einschätzungen der Betroffenen erörtert, und es werden Vorschläge zur Weiterentwicklung der jeweiligen Bereiche formuliert. Neben den Sozialarbeitern kommen auch Dienstaufsichten sowie Strafrichter und Staatsanwälte zu Wort, die regelmäßig mit den Sozialen Diensten zusammenarbeiten. Fallbezogene Daten aus den Bereichen Gerichts- und Bewährungshilfe ergänzen die systematische Bestandsaufnahme und ermöglichen eine detaillierte Betrachtung der ambulanten justitiellen Sozialarbeit.
Ende 1994 setzte der Gesetzgeber mit der Einführung des § 46a StGB ein Zeichen, um dem Täter-Opfer-Ausgleich auch für erwachsene Straftäter mehr Geltung zu verschaffen. Der vorliegende Band berichtet über die Erfahrungen, die Strafrichter und Staatsanwälte bundesweit mit dieser neuen Form der Konfliktregelung gemacht haben. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit grundsätzlichen Einschätzungen und Einstellungen der Strafrechtspraxis zum Täter-Opfer- Ausgleich. Aus der Sicht der Befragten wurden u. a. folgende Fragen beantwortet: Worin sieht die Strafrechtspraxis in erster Linie den Nutzen des Täter-Opfer-Ausgleichs? Welche Eignungskriterien sollten dem Täter-Opfer- Ausgleich zugrunde gelegt werden? Welche Kritik wird am Täter-Opfer-Ausgleich geübt? Woran liegt es, daß vom Täter-Opfer-Ausgleich bislang erst in geringem Maße Gebrauch gemacht wird? Sollte der Täter-Opfer-Ausgleich auch bei schweren Delikten zur Anwendung gelangen?
Das vorliegende Buch befaßt sich mit jenen Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes, die es drogenabhängigen Straftätern ermöglichen, sich anstelle von Strafhaft einer Drogentherapie zu unterziehen. Vorgestellt werden die Ergebnisse einer Analyse von einschlägigen Strafakten des Verurteilungsjahrganges 1984, der einschließlich der Vollstreckungszeiten und der Legalbewährung bis 1993 weiterverfolgt wurde.