Karten vor Gericht
Augenscheinkarten der Vormoderne als Beweismittel






Augenscheinkarten der Vormoderne als Beweismittel
Studien zu Wechselwirkungen religiös motivierter Mobilität im vormodernen Europa
Migration stellt eine phänomenologische und prozesshistorische Konstante in Europa dar. Seit der Spätantike stellt die Migration in Europa eine Normalität dar und ist Gegenstand von bewusstem wie auch unbewusstem Wandel. So sind europäische Gesellschaften stetig inhomogene und sich wandelnde Formationen. Der Wandel durch Migration steht im Spannungsfeld zwischen Anpassung, Identitätssuche und Identitätswahrung. Dabei spielt Religion und religiöser Wandel als Faktor von gesellschaftlichem Wandel eine bedeutende Rolle. Der Staat dagegen vertritt eine ambivalente Position zwischen ökonomischen (Entwicklungs-) Interessen, gesellschaftlicher Organisation und allgemeiner Akzeptanz. Die europäischen Gesellschaften erweisen sich als multipolare, kulturelle Mischgebilde mit gebrochenen Identitätsstrukturen, deren bedeutender Teil der Religionsfaktor ist. Umso stärker scheinen Migrationsbewegungen einerseits, amorphe Grenzziehungszwänge und Kulturempfinden andererseits in einem Spannungsverhältnis zueinander zu stehen, das durch den Religionsfaktor dynamisiert wird. Für unterschiedliche Epochen der vormodernen Geschichte Europas wird daher den Wechselwirkungen religiös motivierter Mobilität auf die Migranten wie auch die Aufnahmegesellschaften interdisziplinär nachgespürt. Migration und Integration werden dabei anhand des Formierungsprozesses der lateinisch-römischen Christenheit, seiner verschiedenen Stadien und Gruppen problematisiert. Die daraus erkennbaren Entwicklungslinien sind zwar prozessual, nicht aber teleologisch zu verstehen, insofern ihre Gemeinsamkeiten die vielfältige, keineswegs gleichförmige Entwicklung der lateinisch-römischen Christenheit abbildet.
Die Beiträge befassen sich mit den methodischen Zugängen zu den Prozessakten der Höchsten Gerichte im Alten Reich. Dabei wurde ein fächerübergreifender Ansatz gewählt, so dass nicht nur Historiker und Rechtshistoriker, sondern auch Mentalitätsforscher, historische Kartographen sowie Archivare zu Wort kommen. So werden neben einer konkreten Falluntersuchung die Rechtsprechung des Reichskammergerichts im 16. und 17. Jahrhundert und ihre methodischen Probleme der Rekonstruktion untersucht. Weitere Themen sind die Protokolle von Zeugenverhören am Reichskammergericht als historische Quellen sowie die Prozesskarten in den Reichskammergerichtsakten. Begleitet wird der Band von einem einleitenden Forschungsüberblick sowie englischen Zusammenfassungen der einzelnen Beiträge.
Wissensbestände und Diskurse von Juristen im 16. und 17. Jahrhundert
Juristen entwickelten in der Vormoderne eine eigenes Berufswissen, das geheim war und in einem komplizierten Kommunikationsprozess entstand. Entscheidend hierfür war die alltägliche Routine. Die Beiträge dieses Bandes wollen herauszufinden, wie Juristen in Europa Wissen generierten und es in der Praxis umsetzten. Dies geschieht beispielhaft anhand von Diskussionen zur Pest und über Wirtschaftsfragen. Aber auch Institutionen wie der Reichshofrat, der Große Rat von Mechelen und die Tübinger Juristenfakultät werden untersucht. Hinzu kommen Aufsätze über die Möglichkeiten der Wissensgenerierung durch Wunderkammern und über die Verwendung von juristischer Literatur. Eine besondere Rolle spielt der Straßburger Georg Obrechts (1547-1612).
Speyer als politischer und juristischer Aktionsraum des Reiches (1529-1588)
Jährlich trafen sich Vertreter der Reichsstände und des Kaisers, um das Reichskammergericht, das Höchste Gericht im Alten Reich, zu evaluieren. Dabei wurden weitreichende politische und juristische Entscheidungen getroffen. Die Monographie wertet neue Quellen aus, informiert über die Verfassungs- und Mentalitätsgeschichte im 16. Jahrhundert und liefert wichtige Impulse zu einer neuen Betrachtungsweise des Gerichts und seiner Arbeit.
Politik und Justiz zwischen Reich und Territorium im 16. und 17. Jahrhundert
Moderne Staaten haben Hauptstädte, in denen Exekutive und Legislative ihren Sitz haben. Das frühneuzeitliche Reich besaß dagegen keinen zentralen Ort mit Hauptstadtfunktion, sondern mehrere wichtige Zentren wie Regensburg, als Ort des Immerwährenden Reichstages, Frankfurt am Main als Ort der Kaiserwahl und -krönung, Wien als Residenzort, aber auch Speyer. In wohl keiner anderen Stadt wie in Speyer zeigte sich im 16. und 17. Jahrhunderts das Reich in seiner Funktion als ständische Organisation. Dort hatte das Reichskammergericht seit 1527 seinen Sitz und dort trafen sich Kaiser und Reichsstände zu Reichstagen und Visitationen des Gerichts. Politik und Recht interagierten in vielfältiger Weise. Die protestantische Stadt war Sitz eines katholischen Bistums und stand im Schnittpunkt zwischen den konfessionellen Protagonisten Mainz und Pfalz. Der Band vereinigt Aufsätze, die erstmals die herausragende Bedeutung der Stadt für das frühneuzeitliche Reich und die Region zeigen.
Karten und Pläne vor Gericht
Katalog zur gleichnamigen Ausstellung vom 22.11.2014 bis 15.02.2015 im Reichskammergerichtsmuseum in Wetzlar
Adelskultur und Rechtskultur waren in der Frühen Neuzeit in vielfältiger Hinsicht mit einander verbunden. Die Beiträge in diesem Sammelband eröffnen eine europäische Perspektive auf die Problemkreise der Verrechtlichung des sozialen Handelns, auf die Mitwirkung an der Ausgestaltung und Implementierung von Rechtsstandards und zuletzt auf die Frage nach den Effekten auf die Praxis adeligen Lebens.