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Stefan Jablonski

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    Die Emissionsgenehmigung nach dem TEHG
    Hochwasserschutzrecht
    • Hochwasserschutzrecht

      Herausforderungen - Rechtsgrundlagen - Ansatzpunkte und Instrumente

      Katastrophale Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben den Gesetzgeber auf nationaler und europäischer Ebene veranlasst, das Hochwasserschutzrecht mehrfach und grundlegend zu novellieren. Mit dem Hochwasserschutzgesetz 2005, der EG-Hochwasserrichtlinie 2007 und der Neufassung des WHG 2009 wurden neue und weitreichende Instrumente geschaffen. Der Autor untersucht, ob dies zur Gewährleistung eines bestmöglichen Hochwasserschutzes durch integriertes Hochwasserrisikomanagement genügt. Im ersten Teil der Arbeit werden die tatsächlichen und rechtlichen Handlungserfordernisse sowie der rechtliche Rahmen, im zweiten Teil die Zentralen Ansatzpunkte und Instrumente des Hochwasserschutzes analysiert. Dabei wird das Hochwasserschutzrecht umfassend gewürdigt und sich insbesondere der aufdrängenden Frage der Integration des neuen Hochwasserrisikomanagements in die Flussgebietsbewirtschaftung nach der WRRL gewidmet. Regelungsdefizite werden aufgezeigt und Neuregelungsvorschläge unterbreitet.

      Hochwasserschutzrecht
    • Zum 01. Januar 2005 trat das Emissionshandelssystem in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. Die Mitgliedstaaten waren gemäß Art. 4 der Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) verpflichtet, sicherzustellen, dass emittierende Tätigkeiten nur mit einer Genehmigung durchgeführt werden dürfen. Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) bildete den rechtlichen Rahmen auf nationaler Ebene, wobei die Emissionsgenehmigung in § 4 TEHG konkretisiert wurde. Die Arbeit untersucht den Regelungsinhalt dieser Norm, den Rechtscharakter der Emissionsgenehmigung und ihre Funktion sowie die geplante Umsetzung im Umweltgesetzbuch (UGB). Besonderes Augenmerk gilt § 4 Abs. 6 TEHG, der besagt, dass bei Neuanlagen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zugleich die Emissionsgenehmigung ist. Diese Regelung deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber eine neue Variante zwischen gesonderter Genehmigungserteilung und einer Konzentrationslösung geschaffen hat, die verschiedene Genehmigungen bei Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung integriert. Insgesamt hat der Gesetzgeber mit der Schaffung des Emissionshandelsrechts sowohl den Übergang von ordnungsrechtlicher zu ökonomischer Verhaltenssteuerung als auch die Ausgestaltung der Emissionsgenehmigung und deren Funktion als umweltrechtliches Neuland betreten.

      Die Emissionsgenehmigung nach dem TEHG