Im Kampf um die Macht steht der DGB stets an der Seite der SPD, auch bei den letzten Bundestagswahlen. Dies widerspricht dem Selbstverständnis einer über den Parteien stehenden Einheitsgewerkschaft. Es ist ebenso unvereinbar, wenn Spitzenvertreter überparteilicher Institutionen Mandate übernehmen und sich damit auf die Seite einer politischen Partei schlagen. Der Einfluss auf die Wahlen spiegelt sich auch in den parlamentarischen Beschlüssen wider, wie die Empfehlungen der Hartz-Kommission zeigen. Aus kleinen Anfängen sind einige Gewerkschaften zu Großorganisationen gewachsen, die Millionen Mitglieder zählen und in Tarifkonflikten mobilisieren können, um wirtschaftliche und politische Entscheidungen zu beeinflussen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit seinen Einzelgewerkschaften ist eine solche Macht, die von Arbeitgebern, politischen Parteien und staatlichen Organen nicht ignoriert werden kann. Wenn Gewerkschaften Einfluss auf die politische Machtverteilung nehmen, reihen sie sich in den Wettbewerb um die Mehrheit ein. Sie können ihre eigenen Interessen und Privilegien verfolgen, doch wenn die DGB-Gewerkschaften eindeutig für die SPD und deren Koalitionspartner eintreten, kann nicht mehr von einer unparteiischen Einheitsgewerkschaft gesprochen werden, die Mitglieder aller politischen Richtungen und Überzeugungen vertritt.
Manfred C. Hettlage Livres






One man one vote, eine Stimme ist genug
Neue Aufsätze und neue Schriftsätze
Warum „Gegenkommentar“? Die führende Kommentierung des Bundeswahlrechts in Wolfgang Schreiber: „BWahlG“, 9. Auflage 2013, wird von zwei ehemaligen Wahlleitern, Karl Ludwig Strelen und Johann Halen, beherrscht. Wahlleiter machen die Gesetze nicht. Sie wenden sie an. Bedenken, Zweifel oder gar verfassungsrechtliche Einwände sind ihnen in Ausübung ihres Amtes fremd. Auch ist von ihnen nicht zu erwarten, sie könnten es sich nachträglich anders überlegen und als Kommentatoren gegen ihre frühere Tätigkeit als Wahlleiter Front machen. Außerdem erschien ihr Kommentar vor der Bundestagswahl vom 22.9.2013. Die negativen Auswirkungen des neuen, des 22. Wahlrechts-Änderungsgesetzes konnten noch gar nicht Gegenstand ihres Kommentars sein. Und dass es solche Missstände gibt, daran hat Bundestagspräsident Norbert Lammert gegenüber Presse und Medien keinen Zweifel gelassen, sogar schon in seiner Antrittsrede am 22.10.2013 eine „Reform von der Reform“ des Wahlrechts verlangt.
Mit beißendem Spott kritisiert Manfred C. Hettlage das in seinen Augen vollkommen überfrachtete Wahlsystem in Deutschland. Der Autor hält es für einen Schildbürgerstreich, wenn die Wähler mit der einen Stimme die Regierung im Amt bestätigen und mit der anderen aus dem Amt abwählen können. Das bei den Wählern immer beliebter werdende Stimmensplitting findet in seinen Augen keine Gnade: „Leihstimmen gibt es nicht, denn niemand bekommt sie zurück.“ Die Doppelwahl aus Erst- und Zweitstimme - die so genannte „personalisierte“ Verhältniswahl - bezeichnet er als „mops-gedackelten Windhund“. Hier werde zusammengeführt, was nicht zusammengehöre. Dieses Wahlsystem gleiche einem Emmentaler, bei dem die Löcher größer seien als der Käse, so Hettlage. „Man kann einfach nicht übersehen, dass die kleineren Parteien nur selten oder gar keine Direktmandate in den Wahlkreisen erlangen, die Erststimme für sie also überhaupt keine Bedeutung hat. So hat die FDP bei insgesamt 18 Bundestagswahlen 14-mal in keinem einzigen Wahlkreis auch nur ein einziges Direktmandat erlangt“, betont der Autor. Von „personalisierter“ Verhältniswahl könne daher überhaupt keine Rede sein. Sie finde auf weiten Strecken gar nicht statt.
Wie wählen wir 2013?
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Das Verfassungsgericht in Karlsruhe muss sich mit den Überhangmandaten auseinandersetzen, weil SPD und Grüne mit einer Normenkontrollklage gegen das 19. Wahlrechts- Änderungsgesetz Front gemacht haben. In Deutschland gilt die sog. „personalisierte Verhältniswahl“: Mit der Erststimme werden die Personen, mit der Zweitstimme die Zahl der auf die einzelnen Parteien entfallenden Sitze ermittelt. Kommt es zu Überhangmandaten, rücken überzählige Abgeordnete in das Parlament ein, die zwar direkt gewählt wurden, denen aber kein Sitz zusteht und die deshalb nicht stimmberechtigt sein können. Ein Dilemma, das man nur lösen kann, wenn man den Gordischen Knoten mit dem Schwert durchtrennt.